AfD-Fraktion fordert Schluss mit antidemokratischen Versammlungsverboten / Walczak: „Senat bedient sich im Werkzeugkasten von Autokraten“

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Der Senat kann mit der Achtundfünfzigsten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Versammlungen aus Gründen des Infektionsschutzes verbieten und Teilnehmerobergrenzen festlegen. Und davon hat er bereits Gebrauch gemacht, als er die für den 15. Januar 2022 angemeldete Versammlung gegen seine Corona-Politik untersagte. Eine für den gleichen Tag mit 1.000 Teilnehmern angemeldete Gegendemonstration wurde nicht verboten. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass der Senat diese Regelung unverzüglich aufhebt (Drucksache 22/XXXX).

Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Der Senat bedient sich hier im
Werkzeugkasten von Autokraten. Dies wäre nur gerechtfertigt, wenn eine ernsthafte Gefahr für unser Gemeinwesen bestünde. Aber das ist nicht der Fall. Hamburg und Deutschland stehen an der Schwelle zu einer endemischen Lage von nationaler Tragweite. Wegen der immer stärkeren Dominanz der Omikron-Variante wird die Zahl der Corona-Fälle zwar deutlich zunehmen, aber gleichzeitig wird die Zahl der Hospitalisierungen und Todesfälle nicht in dem gleichen Ausmaß steigen.
Im Grundgesetz steht, dass alle Deutschen das Recht haben, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit und die mit ihr verbundene Möglichkeit, seine politischen Überzeugungen zu kommunizieren, ist für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend.“