Seit Karfreitag besteht in Hamburg eine abendlich-nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Das Hamburger Verwaltungsgericht wies nun einen Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen zurück. So sei „eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 ohne die Anordnung einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung erheblich gefährdet.“
Dagegen ist die Ausgangssperre im Raum Hannover gekippt worden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte, eine Ausgangsbeschränkung könne nur „das letzte Mittel sein“, wenn andere Optionen nicht mehr griffen.
Dazu der Fraktionsvorsitzende Dirk Nockemann:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich. Eine nächtliche Ausgangssperre zur Virusbekämpfung ist völlig nutzlos und darf nur die Ultima Ratio sein. Es ist in keiner Studie belegt, inwiefern sich das diffuse Infektionsgeschehen bei ohnehin menschenleeren Straßen und geschlossenen Bars, durch eine Ausgangssperre verringern lässt. Auch die Stadt Hamburg muss zu Recht und Gesetz zurückkehren!“