Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung gekippt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, so das Gericht.
In der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch forderte die AfD-Fraktion in einem Antrag, dass das flächendeckende Feuerwerksverbot in Hamburg aufgehoben wird (Drucksache 22/2439).
Dazu der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Was ich vor zwei Tagen bereits prophezeit habe, ist heute eingetreten. Das flächendeckende Feuerwerksverbot ist vor den Gerichten nicht haltbar. Solche Zwangsmaßnahmen sind unverhältnismäßig und dienen überhaupt nicht dem Infektionsschutz. Stattdessen wird eine ganze Branche – mit Umsatz, Arbeitsplätzen und menschlichen Schicksalen – einfach plattgemacht. Hamburg muss jetzt nachziehen und das flächendeckende Feuerwerksverbot aufheben.“