Bürgerschaftspräsidentin Veit will Sitzungsgelder für Videokonferenzen / Walczak: „Politik muss Solidarität mit den Bürgern in dieser Krise zeigen“

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Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit, hat den Fraktionen in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie den Abgeordneten für die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen Sitzungsgelder in Höhe von 40 EUR auszahlen will. Frau Veit stützt sich hierbei auf eine zeitlich befristete „Auslegung“ des Abgeordnetengesetzes.
In einem Antwortschreiben an die Präsidentin hat die AfD-Fraktion dieses Ansinnen zurückgewiesen. Sitzungsgelder sind eine Aufwandsentschädigung, welche Abgeordnete für den erhöhten Mehraufwand, der Ihnen durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht, kompensieren soll. Bei Video- und Telefonkonferenzen ist dieser aber gerade nicht vorhanden oder jedenfalls deutlich kleiner als bei Präsenzsitzungen.
Verwundert zeigt sich die AfD-Fraktion darüber, dass scheinbar alle anderen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit dieser Entscheidung der Bürgerschaftspräsidentin einverstanden sind. Die AfD fordert nun in einem Antrag generell eine Aussetzung aller Sitzungsgelder unabhängig davon, ob es sich um Präsenzsitzungen oder Videokonferenzen handelt (Drucksache 22/XX).

Dazu der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Krzysztof Walczak:
„Ich bin verwundert, dass in dieser schweren und unsicheren Zeit die Präsidentin ihre Energie darauf verwendet, mit Hilfe fragwürdiger Auslegungsentscheidungen die Versorgung der Abgeordneten mit Sitzungsgeldern sicherzustellen. Hundertausende von Arbeitnehmern und Unternehmen werden in Hamburg derzeit hohe wirtschaftliche Opfer abverlangt. Es ist ungerecht, wenn ein Teil der Bevölkerung aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden muss, während ein anderer, privilegierter Teil mit Abgeordnetenmandaten unvermindert seine Bezüge erhält.
Ich halte es für dringend geboten, dass wir ein erstes, wenn auch kleines, Signal an die Hamburger Bürger senden. Hiermit zeigen wir unsere Bereitschaft auch als Volksvertreter, auf einen Teil unserer Bezüge zu verzichten. Vergleichbare Diskussionen gibt es bereits im Bund und in anderen Ländern. Solidarität funktioniert insofern nicht nur über den Beschluss milliardenschwerer Hilfsprogramme, sondern auch durch eigenen Verzicht. Die Bürgerschaft kann jetzt gemeinsam beweisen, dass sie es mit der Bevölkerung in dieser Notlage ernst meint und unserem Antrag auf Aussetzung der Sitzungsgelder für das Jahr 2020 folgen.“