Die AfD-Fraktion erkennt die Notwendigkeit einer Aussetzung der Schuldenbremse und einer zusätzlichen Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro an. Die AfD-Abgeordneten stehen deshalb in der morgigen Bürgerschaft einem entsprechenden Gesetzesentwurf des Senats positiv gegenüber (Drucksache 22/42). Durch das Covid-19-Notsituationsgesetz werden die Modalitäten der Kreditaufnahme präzise festgelegt.
Dazu der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Thomas Reich:
„Für die Bevölkerung und Wirtschaft ist die Corona-Pandemie eine nie dagewesene Notsituation mit zeitlich nicht abzuschätzendem Ausmaß. Das nun vom Senat vorgesehene Corona-Notgesetz sieht zur Krisenbewältigung tiefgreifende Maßnahmen vor. Ebenso lebensnotwendig wie die Maßnahmen gegen das Coronavirus, ist eine vernunftorientierte Abwägung medizinischer wie ökonomischer Interessen im Sinne der Bürger. Unsere Zustimmung ist jedoch nur möglich, wenn das Prozedere der Kreditermächtigung in Verbindung mit der gesetzlichen Konkretisierung einen einmaligen Vorgang darstellt und eine dauerhafte Aushebelung der Schuldenbremse ausschließt. Aus diesem Grund bringen wir einen entsprechenden Zusatzantrag ein, der dies noch einmal unmissverständlich klarstellt.“