Hamburger Verwaltungsgericht: Mädchen darf vollverschleiert in die Schule / Wolf: „Wir fordern das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst!“

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Das Hamburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein sechszehnjähriges Mädchen vollverschleiert in die Schule gehen darf.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Wir fordern ein allgemeines religiöses Verschleierungsverbot an allen staatlichen Bildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen. Ein Verbot ist notwendig und nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig, viele andere europäische Staaten machen es vor. Gesicht zeigen ist eine Grundvoraussetzung bei der Kommunikation. Die Vollverschleierung ist damit eine Totalverweigerung der sozialen Kommunikation und dadurch eine Provokation gegen unsere gesellschaftlichen Mindeststandards. Unsere Freiheit braucht ein gewisses Maß an Säkularisierung und nicht eine fortschreitende Islamisierung.“