AfD-Fraktion fordert die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienerwerb / Ehlebracht: „Wer bestellt, muss auch bezahlen!“

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AfD-Fraktion fordert die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienerwerb / Ehlebracht: „Wer bestellt, muss auch bezahlen!“

Hamburg, 12.01.2020 – Die AfD-Fraktion beantragt in der Bürgerschaft die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienerwerb (Drucksache 21/19487).
Unter dem Begriff Bestellerprinzip versteht man, dass Vermittler von denjenigen bezahlt werden, die die Leistung des Maklers bestellt haben. Dadurch wird Wohnen im Eigentum für Normal- und Geringverdiener erschwinglicher.

Dazu der baupolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht:
„Wer bestellt, muss auch bezahlen! Mit rund 20 Prozent Eigentümerquote ist Hamburg neben Berlin Schlusslicht in Deutschland, ähnlich sieht es im europäischen Vergleich aus. Einer der Gründe sind die hohen Erwerbsnebenkosten. Um diesen entgegenzuwirken arbeitet die Bundesregierung an einer Gesetzesänderung, indem der Anteil der Maklercourtage reduziert wird. Eine Teilung der Maklercourtage ist aber nur eine halbe Sache. Wer den Käufer entlasten will, der tritt dafür ein, dass der Verkäufer die Courtage in vollem Umfang übernimmt.
Verschärfend kommt hinzu, dass bei Wohnimmobilien oft ein geringes Angebot an erschwinglichen Objekten und andererseits eine hohe Nachfrage besteht. Eine solche Mangelsituation wird derzeit zu Lasten des Käufers ausgenutzt.

Ich fordere den Senat daher auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die aktuelle Gesetzesvorlage anzupassen. Wer den Traum von gut 60 Prozent der Bevölkerung von den eigenen vier Wänden fördern möchte, der unterstützt das beantragte Bestellerprinzip.“