AfD-Fraktion: Kirche soll Asylkosten selbst tragen / Nockemann: „Das Kirchenasyl untergräbt den Rechtsstaat!“

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Im zweiten Quartal gewährte die Kirche insgesamt 48 ausreisepflichtigen Personen Kirchenasyl. Zwölf Personen zogen gegen einen Negativbescheid vor das Verwaltungsgericht. Bei weiteren sieben Personen greift nun das nationale Verfahren, anstelle der Dublin-III-Verordnung. In 75% der Fälle liegt die Zuständigkeit im Bereich von Dublin-III-Ländern. Dies geht aus einer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion hervor (Drucksache 21/17761).

Eine weitere Anfrage belegt die Inanspruchnahme von Krankenhilfe: Im Jahr 2018 in 57 von 58 Fällen. Laut Senat werden mit dem Eintritt in das Kirchenasyl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr gewährt, wenn die Versorgung anderweitig erfolgt. So nahmen 2018 30 von 58 Personen weitere Leistungen nach AsylbLG in Anspruch. (Drucksache 21/17870).

Dazu der innenpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Kirchenasyl missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Noch immer nutzt ein Großteil das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung zu umgehen und im nationalen Verfahren dauerhaft im Land bleiben zu können. Was die Kirche betreibt, ist eine Kontinuität in der Missachtung der rechtlichen Vorgaben. Rechtsstaatliche Verfahren werden hier von der Kirche beeinträchtigt und verzögert. Ich fordere die Kirche dazu auf, wieder auf den Boden der Verfassung zurückzukehren und alle entstehenden Asylkosten eigenständig zu tragen!“

 

Bildnachweis: Besetzung der Votivkirche durch Flüchtlinge (Asylbewerber) und Antifa-Aktivisten im Dezember 2012, CC by 3.0