Antisemitische Straftaten in Hamburg falsch zugeordnet / Wolf: „Antisemitismus bekämpfen, aber Ross und Reiter benennen!“

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Aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dr. Alexander Wolf geht hervor (Drucksache 21/16912), dass im Rahmen einer Sonderauswertung der 44 antisemitischen Straftaten in Hamburg für das Jahr 2017 25 Fälle noch einmal überprüft wurden. Im Ergebnis wurden 24 Fälle anders bewertet.
16 Straftaten, die zuvor nicht zuzuordnen waren, werden jetzt im Bereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – religiöse Ideologie kategorisiert. Sechs Fälle, die zuvor nicht zuzuordnen waren, werden jetzt der PMK – rechts zugeordnet. Ein Fall, der vorher der PMK- rechts zugeordnet war, ist jetzt in PMK – ausländische Ideologie aufgelistet. Ein Fall, der vorher der PMK – links zugeordnet war, ist jetzt in PMK – religiöse Ideologie aufgelistet.

Hintergrund zur Statistik: Im Jahr 2017 wurde die Erfassung der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) überarbeitet. Der Begriff „Politisch motivierte Ausländerkriminalität (PMAK)“ wird seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr verwendet, sondern es werden die Phänomenbereiche PMK „ausländische Ideologie“ und PMK „religiöse Ideologie“ bei der Erfassung zugrunde gelegt. Ausgehend von den Umständen der Tat werden Straftaten der PMK nach dem Definitionssystem zunächst einem Themenfeld zugeordnet. Die phänomenologische Zuordnung, zum Beispiel zur PMK „links“, erfolgt im Anschluss gegebenenfalls aufgrund weiterer Informationen zur Tat oder Täterschaft. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK „links“, PMK „rechts“, PMK „ausländische Ideologie“ oder PMK „religiöse Ideologie“ zu subsumieren, so ist er im Phänomenbereich PMK „nicht zuzuordnen“ aufzunehmen.
Fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten wurden jedenfalls in der Vergangenheit grundsätzlich immer dann der PMK „rechts“ zugeordnet, wenn keine weiteren Spezifika erkennbar sind (z. B. nur der Schriftzug »Juden raus«) und zu denen keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind. Damit entsteht möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis (Bundestagsdrucksache 18/11970).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Antisemitismus ist ein Problem in unserer Gesellschaft und muss – egal welcher Couleur – bekämpft werden. Aber es müssen endlich auch Ross und Reiter zutreffend benannt werden. Offensichtlich war die Statistik fehlerhaft – mehr als die Hälfte der antisemitischen Straftaten aus dem Jahr 2017 wurden bei der Überprüfung neu – das heißt anders – zugeordnet! Bei 16 der überprüften 25 Fälle wurde nunmehr eine Zuordnung zur „religiösen Ideologie“ vorgenommen.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass der in den Medien gern beschworene sogenannte „rechte“ Antisemitismus wohl ein aufgebauschtes Problem ist, da in der Vergangenheit antisemitische Straftaten automatisch bei der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) als „rechts“ klassifiziert wurden, auch wenn keine Indizien auf rechtsradikale Urheber schließen ließen. Wir müssen einen Anstieg des religiös motivierten, im Regelfall islam-geprägten Antisemitismus, feststellen – kein Wunder angesichts der ungeregelten und illegalen Masseneinwanderung von Moslems seit 2015. Dass das zu einem Erstarken des Islamismus und damit auch des Judenhasses führt, hat selbst der Verfassungsschutz in einer neu erschienenen Broschüre bestätigt.“