Laut Bundesärztekammer herrscht in Deutschland Ärztemangel. Zugleich steigt die Zahl der ausländischen Ärzte. Mittlerweile besitzt jeder zehnte berufstätige Arzt in Deutschland eine ausländische Staatsbürgerschaft. Ärzte aus EU-Staaten haben innerhalb der EU das Recht auf freie Niederlassung und Freizügigkeit und auch für Mediziner aus Nicht-EU-Staaten hat das Anerkennungsgesetz seit 2012 die Arbeitsmöglichkeiten erleichtert. Ein gewisser „Anerkennungstourismus“ hat sich etabliert, da die Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen nicht einheitlich und nicht in allen Bundesländern vergleichbar geregelt ist.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine gesetzliche Regelung des Anerkennungsverfahrens für Ärzte aus Drittstaaten einsetzt, welche die erfolgreiche Teilnahme am medizinischen Staatsexamen im 2. und 3. Abschnitt der „Ärztlichen Prüfung“ vorsieht (Drucksache 21/15583).
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Harald Feineis:
„Die derzeitige Verfahrenspraxis bei den zuständigen Länderbehörden ist zu uneinheitlich und zu bürokratisch. Außerdem stellt das Anerkennungsverfahren nicht sicher, dass Drittstaatenärzte über dieselben Kompetenzen verfügen wie Ärzte, die in Deutschland ausgebildet wurden. Höchste Priorität muss die Aufrechterhaltung der hohen Standards der medizinischen Behandlung und der Patientenschutz sein. Der Ärztemangel darf nicht zu Risiken und Nebenwirkungen einhergehenden Spätfolgen führen!“