Steuern, Gebühren und Sozialabgaben: In kaum einem Land der Welt ist die Abgabenlast so hoch wie in Deutschland. Das gilt auch für kleine und mittlere Gewerbebetriebe. So ist der jährliche Freibetrag bei der Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro seit Jahrzehnten – abgesehen von einer Aufrundung bei der Euro-Einführung – nicht mehr angehoben worden. Ursprünglich wurde dieser Freibetrag eingeführt, um ein Existenzminimum für gewerbliche Unternehmer zu gewährleisten. Mit jährlich 24.500 Euro kann heute jedoch kein Gewerbetreibender mehr Steuern und Krankenkassenbeiträge zahlen und gleichzeitig seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Angemessen wäre ein Freibetrag von 48.000 Euro pro Jahr. Die AfD-Fraktion fordert daher in einem Haushaltsantrag (Drucksache 21/15327), dass sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, den Gewerbesteuerfreibetrag auf diese Höhe anzuheben.
Dazu die finanzpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Andrea Oelschläger: „Ursprünglich wurde der Freibetrag eingeführt, um ein Existenzminimum für gewerbliche Unternehmer zu gewährleisten. Auch wenn die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eine Doppelbelastung zum Teil vermeidet, werden in Hamburg kleine Gewerbebetriebe besonders schmerzlich besteuert. Eine Erhöhung des Freibetrages wäre absolut angemessen und würde alle gewerblichen Personen- oder Einzelunternehmen ein wenig entlasten.“