AfD-Fraktion fordert Zweitwohnungssteuer anheben und Ausgleichsabgabe bei fehlbelegtem Wohnraum wiedereinführen / Ehlebracht: „Fehlentwicklungen aktiv entgegenwirken!“

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Die Zweitwohnsitzsteuer mit dem Steuersatz von acht Prozent gilt seit 1993, wobei sich die Wohnungsmarktsituation seit dem deutlich verschärft hat. Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Anhebung des Zweitwohnungssteuersatzes von acht auf zehn Prozent (Drucksache 21/15317).
Zudem beantragt sie, dass die Ausgleichsabgabe für fehlbelegten geförderten Wohnraum wiedereingeführt wird (Drucksache 21/15318). Mieter, die mit überdurchschnittlichem Einkommen sozial geförderten Wohnraum belegen, würden somit einen Ausgleich zahlen müssen. Es würde mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt herrschen.

Dazu der stadtentwicklungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht:
„Die Zweitwohnungssteuer ist ein geeignetes Mittel, um lenkend und korrigierend auf die Lage am Wohnungsmarkt einzuwirken und ist ein probates Steuerungselement, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Sozialwohnungen müssen überwiegend den Menschen zur Verfügung stehen, die nur über geringe Einkommen verfügen. Ändert sich deren Einkommenssituation deutlich, dann müssen sie einen Ausgleich bezahlen, damit es auch sozial gerecht bleibt. Die durch diese Maßnahmen generierten Mehreinnahmen könnten wiederum zur Entspannung der Lage am Wohnungsmarkt eingesetzt werden.“