AfD reicht Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Handelskammer ein / Wolf: „Präses Bergmann verletzt das Gebot der Neutralität“

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Stopersteine: Erinnerung an die Verfolgten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Hamburg, 1.10.2018 – Am 20.08.2018 lud die Handelskammer Hamburg alle in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien zur Stolpersteinverlegung für die von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Verfolgten aus dem Ehren- und Hauptamt der Handelskammer Hamburg ein. Am 17.09.2018 wurden die Vertreter der AfD-Fraktion gesondert durch den Präses Tobias Bergmann wieder ausgeladen. Die Ausladung begründete Bergmann mit der Behauptung, die AfD hätte nicht die richtigen „Lehren aus diesem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte gezogen“. Die Handelskammer Hamburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der Aufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: „Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind Kammern allgemeinpolitische Äußerungen verboten; überdies sind sie zur Neutralität verpflichtet. Die Ausladung der AfD-Fraktion von der Stolpersteinverlegung und die öffentlich vorgetragene Begründung von Präses Bergmann verstoßen eklatant gegen diese Grundprinzipien. Präses Bergmann stellt offenkundig seine eigenen partei- und weltanschaulichen Präferenzen über das Gebot der Neutralität und missbraucht sein Amt, seine Position als Präses für mehr als 160.000 Unternehmer und Kammermitglieder – darunter auch beitragszahlende AfD-Mitglieder und -Wähler. Wir fordern die Wirtschaftsbehörde als zuständige Aufsichtsbehörde auf, den Vorgang sorgfältig zu prüfen, die Verletzung des Neutralitätsgebotes zu rügen auch bezüglich der Ausladung der AfD-Fraktion durch Präses Bergman öffentlich Stellung zu nehmen.“