Schulessen: Muslimischer Elternratsvorsitzender fordert Halāl-Fleisch / Wolf: „Keine Unterwerfung vor islamischen Schlacht- und Essensgewohnheiten“

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Armes Schaf: Bei einer Halal-Schlachtung würde ihm die Kehle aufgeschlitzt

Hamburg, 07.09.2018 – Wie eine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion (Drucksache 21/14157) aufdeckt, hat der muslimische Elternratsvorsitzende einer Hamburger Grundschule (Schule Bonhoefferstraße) von der Schulleitung mit unverhältnismäßiger Vehemenz gefordert, im Rahmen der Schulspeisung nur noch Halāl-Fleisch anzubieten. Halāl bedeutet unter anderem, dass es von Tieren stammt, die den islamischen Regeln entsprechend geschächtet wurden. Wie die Behörde mitteilt, kam es daraufhin zu monatelangen heftigen Auseinandersetzungen mit anderen Eltern und der Schulleitung, die diese Schlachtform ablehnten. Weil der Konflikt nicht befriedet werden konnte, wurde das Schulessen auf vegetarisch umgestellt. Die Schulbehörde versucht nun, den Konflikt mit einer Mediation zu entschärfen. Nach Auskunft der Behörde gab es auch an mindestens einer weiteren Grundschule schon Konflikte wegen der Forderung nach Halāl-Fleisch.

Dazu der schulpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:  „Es kann nicht sein, dass ein Elternratsvorsitzender einer ganzen Schule vorschreiben möchte, nur noch Halāl-Fleisch anzubieten und zur Durchsetzung seiner Forderung überdies Lehrer und andere Eltern attackiert und beschimpft. Der Streit zeigt, dass aggressive Muslime sich keineswegs in unsere Gesellschaft und Werteordnung integrieren, sondern aggressiv anfangen, der angestammten Bevölkerung ihre gesellschaftlichen und Wertvorstellungen aufzuzwingen. Als AfD lehnen wir es ab, dass deutsche beziehungsweise nicht-muslimische Schüler sich den Schlacht- und Essensgewohnheiten von Muslimen unterwerfen müssen. Hier gewinnt der Begriff ‚Deutsche Leitkultur‘ eine ganz konkrete Bedeutung. Die Schulbehörde muss konsequent durchsetzen, dass in der Schulspeisung nur Fleisch nach den Richtlinien des Tierschutzgesetzes angeboten und Schüler unterschiedlicher Herkunft nicht kulturell vereinnahmt werden.“