Grenzen des Beutelsbacher Konsenses sowie des Neutralitätsgebotes an Hamburger Schulen

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„Unterricht und Erziehung richten sich an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten, das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen wahren zu können und Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz der natürlichen Umwelt zu übernehmen.“

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