AfD-Fraktion reicht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulleiter ein / Wolf: „Disziplinarische Schritte gegen Gesinnungswächter mit dürftigem Demokratieverständnis“

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Gegen sechs  Mitglieder der Leitung einer Hamburger Gewerbeschule hat die AfD-Fraktion bei der Schulbehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Grund sind zwei – auch vom Senat – bestätigte Verstöße gegen das Neutralitätsgebot zu Lasten der AfD. Im ersten Fall hatte die Schulleitung rechtswidrig entschieden, eine politische Diskussionsveranstaltung abzusagen, um die Teilnahme eines AfD-Vertreters, des Bürgerschaftsabgeordneten und ehemaligen Innensenators Dirk Nockemann, zu verhindern. Auf Anweisung der Schulbehörde wurde die Veranstaltung dann kurzfristig doch noch durchgeführt (Drucksache 21/12991). Im zweiten Fall wurde an der gleichen Schule zu einer politischen Diskussionsveranstaltung mit Bürgerschaftsabgeordneten und Schülern ein „FCK AfD“-Banner einschließlich Antifa-Symbol direkt auf dem Diskussionspodium platziert, ohne dass Lehrer einschritten (Drucksache 21/13136).

Dazu der schulpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: „Demokratie fängt mit offenen und freien Diskussionen an. Wenn sich Lehrer als Gesinnungswächter aufspielen und Schülern eine Diskussionsveranstaltung vorenthalten wollen, weil AfD-Vertreter teilnehmen, zeigen sie ein erschreckend dürftiges Demokratieverständnis. Wir bitten die Schulbehörde daher, die dargelegten Sachverhalte sorgfältig zu prüfen und bei Feststellung von Pflichtenverstößen die entsprechenden disziplinarischen Schritte einzuleiten.“