Grundlegend begrüßen wir die Vorschriften im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz. Wir sprechen uns auch gegen einem gezielten Leerstand mit spekulativen Hintergrund aus. Eine Kriminalisierung von Ferienwohnungen halten wir jedoch für falsch. Eine Vermietung von Ferienwohnungen hat nichts mit Zweckentfremdung zu tun. Der Leerstand tatsächlich zweckentfremdeter Wohnungen ist verschwindend gering. Daraus darf nicht abgeleitet werden, das Grundrecht auf Unverletzlichhkeit der Wohnung einzuschränken. Dieses Gesetz muss daher in der vorliegenden Fassung im Ausschuss überarbeitet werden!