Die von der CDU-Fraktion in ihrem Antrag (Drucksache 21/10776) gemachten Ausführungen zu nicht genehmigten Verkaufsständen beim Hafengeburtstag gelten im weiteren Sinne
auch für andere verschiedene Bereiche und Veranstaltungsformate in Hamburg. Hier sind insbesondere nicht genehmigte Verkaufsstände bei Stadtteilfesten und deren angrenzenden U-Bahn-Stationen zu nennen, an denen beispielsweise am Rödingsmarkt, bei den Landungsbrücken und auch in der Feldstraße, von Lastenwagen aus
Getränke und alkoholische Getränke veräußert werden.
[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59799/„verbot-ungenehmigter-verkaufsstände-beim-hafengeburtstag-und-stadtteilfesten-–-auch-im-umfeld“.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum Antrag →[/rescue_button]