AfD-Fraktion beantragt Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum / Kruse: „Vollverschleierung behindert das friedfertige Zusammenleben verschiedener Kulturen“

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Aufgrund des migrationsbedingten Anstiegs des Bevölkerungsanteils außereuropäischer Herkunft werden im öffentlichen Raum zunehmend Personen wahrgenommen, die sich beispielsweise mit Burka und Nikab bekleiden. Dadurch ist das Gesicht und die Mimik gar nicht oder nur sehr eingeschränkt zu erkennen. Die AfD-Fraktion beantragt ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum (Drucksache 21/8353).

Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die Vollverschleierung gehört nicht nach Deutschland. Sie ist unvereinbar mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und widerspricht unserem historisch gewachsenen Verständnis von Mann und Frau. Zudem ist die Vollverschleierung ein Zeichen der Unterwerfung der Frau und der Verweigerung von Integration.
Ein Verbot der Vollverschleierung fördert das friedfertige Zusammenleben der verschiedenen Kulturen. Menschen wollen sehen, mit wem sie es zu tun haben. Die Mimik ist wichtig für unsere Art zu kommunizieren. Vollverschleierte Frauen werden von der Kommunikation ausgeschlossen, dies steht einer erfolgreichen Integration massiv im Wege.
Ungeachtet der Größe des betreffenden Personenkreises wird durch eine Vollverschleierung die Werteordnung unseres Landes in Frage gestellt. Hier muss ein frühzeitiges und klares Stoppzeichen gesetzt werden.“