Die Linksfraktion beantragt (Drucksache 21/7976) in der Hamburgischen Bürgerschaft, dass Flüchtlingen, die Opfer rechter oder rassistisch motivierter Straftaten werden, ein Bleiberecht einzuräumen sei. Begründet wird dies u. a. damit, dass die Gewährung eines sicheren Aufenthaltstitels erforderlich sei, damit sie eine Wiedergutmachung erhielten.
Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Wenn jemand Opfer einer Gewalttat wird, dann ist das verurteilenswert und es muss alles daran gesetzt werden, dass die Tat strafrechtlich aufgeklärt wird. Aber Opfern einer Straftat Rechtprivilegierungen im Verwaltungsrecht zu gewähren führt den Rechtsstaat ad absurdum. Systematisch nichts anderes wäre es, Opfern von Einbrüchen als Ausgleich Baugenehmigungen in Naturschutzgebieten zu erteilen. Die Frage, ob jemandem ein Aufenthaltsrecht zu gewähren ist, hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob er – bedauerlicherweise – Opfer einer Straftat wurde.
Eine solche Regelung würde dem Asylmissbrauch weiter Tür und Tor öffnen, indem wahrscheinlich jeder ausreisepflichtige Ausländer behaupten würde, bereits einmal Opfer einer rechten Straftat geworden zu sein.
Die Linke befindet sich offenbar immer noch in ihrem völlig irrealen Multi-Kulti-Traum. Die Umsetzung des Antrags der Linken würde die Asylkrise weiter verschärfen und den Rechtsstaat und die Innere Sicherheit noch weiter gefährden. Die Asylindustrie würde weiter aufblühen.
Jeder Abschiebebescheid ist bereits jetzt das Ergebnis einer mehrmals wiederholten Einzelfallprüfung, die vor Gericht Bestand haben muss.
Was will die LINKE eigentlich? Wenn Sie Deutschland zum Einwanderungsland für ganz Afrika machen will, dann sollte sie es offen und ehrlich sagen. So zeigt die Linke mal wieder, dass sie keinen Respekt vor dem Rechtsstaat hat.“