Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/7314) des AfD-Abgeordneten Dr. Alexander Wolf ergab, dass fast jeder zweite ermittelte Tatverdächtige bei Sexualdelikten in 2015 kein deutscher Staatsbürger war. Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus der Silvesternacht 2015/16 sind darin nicht aufgeführt.
Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) kam es im Jahr 2015 zu 1321 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, davon 117 vollendete und 28 versuchte Vergewaltigungen. Von den 99 in Hamburg insgesamt ermittelten Tatverdächtigen war fast jeder Zweite (45,5 Prozent) kein deutscher Staatsbürger. 54 Tatverdächtige hatten die deutsche Staatsbürgerschaft, ein möglicher Migrationshintergrund wird in der PKS nicht erfasst. Fünf Tatverdächtige hatten den Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, zwei den Aufenthaltsstatus „Duldung“ und weitere 36 nichtdeutsche Tatverdächtige hatten einen sonstigen erlaubten Aufenthaltsstatus. Zwei nichtdeutsche Tatverdächtige hielten sich unerlaubt im Bundesgebiet auf. Es wurden nur zwei Personen aus der Strafhaft abgeschoben, die aufgrund von Sexualdelikten (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung) verurteilt wurden.
Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Der Staat versagt auf ganzer Linie. Hamburg hat 2016 nur 620 Abschiebungen vollzogen, obwohl über 6500 Ausländer ausreisepflichtig sind. Das heißt, in weniger als 10 Prozent der Fälle wird das Recht durchgesetzt. Das ist ein Skandal! Ein länderübergreifendes Konzept für die Abschiebepraxis von abgelehnten Asylbewerbern und kriminellen Ausländern muss sofort erstellt und umgesetzt werden. Wir benötigen regionale Abschiebezentren. Die Zeit der rot-grünen Lippenbekenntnisse ist vorbei. Es geht um unsere Sicherheit. Der Innensenator muss handeln.“