Antrag zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat: Rot-Grün kopiert AfD und grenzt sie weiter aus

0
98

Hamburg, 09.09.2016 – Die Hamburgische Bürgerschaft hat kürzlich mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und LINKE gegen die Stimmen der FDP und AfD den AfD-Antrag „Öffentlichkeit über Abstimmungsverhalten im Bundesrat informieren“ (Drs. 21/5423) abgelehnt. Gleichzeitig wurde ein Zusatzantrag mit demselben Titel, diesmal von Rot-Grün (Drs. 21/5855), mehrheitlich mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und LINKE gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der FDP angenommen.

„Der AfD-Antrag ist einfach rotgrün in stark verdünnter Form umlackiert worden. Es lässt schon tief blicken, wenn die Mehrheit der Bürgerschaft unserem Antrag inhaltlich zugestimmt hat, formell aber, außer den Liberalen, anders votierte“, sagt Prof. Dr. Jörn Kruse, Vorsitzender der AfD-Fraktion. „Auch dass der rotgrüne Zusatzantrag fordert, das Votum Hamburgs lediglich in zentralen Punkten der Tagesordnung von Bundesratssitzungen zu veröffentlichen, ebnet nur neuer Hinterzimmerpolitik Tür und Tor“, so Jörn Kruse. „Denn wer entscheidet, was von zentraler Bedeutung ist und was nicht? Im AfD-Antrag wurde gefordert, dass bei allen Tagesordnungspunkten die Voten auf den Tisch kommen.“

Es falle generell auf, dass die vor wenigen Monaten von Bürgermeister Scholz geäußerten vernünftigen Überlegungen, die AfD zu entdämonisieren, offenbar nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben wurden, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Alexander Wolf. Obwohl nicht wenige Abgeordnete inhaltlich der AfD-Fraktion bei deren Vorstoß in Richtung mehr Bürgernähe zustimmten, und das im parlamentarischen Arbeitsablauf auch bei anderen Punkten immer wieder tun, fühlten sich viele offenbar in der Pflicht, alles, was nur irgendwie nach AfD aussieht, strikt abzulehnen. „Das hat schon etwas Zwanghaftes. Wir fordern die Abgeordnetenkollegen erneut auf, in sich zu gehen und ihr Verständnis von Demokratie zu überprüfen“, so Wolf.

Der AfD-Antrag hatte zum Ziel, die Öffentlichkeit über das Abstimmungsverhalten des Hamburger Senats im Bundesrat umfassend zu informieren. Wie bereits berichtet, hält der Senat – anders als zum Beispiel Bayern und Bremen – sein Stimmverhalten im Bundesrat weitgehend unter Verschluss. In mehreren Anfragen hatte die AfD-Fraktion bereits das Senats-Votum vorab erfragen wollen – ohne Erfolg (z.B. Drs. 21/3593).