Illegale Autorennen: AfD-Fraktion will rücksichtslose Raser als Verbrecher verfolgen

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Hamburg, 19.08.2016 – Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft setzt sich für Novellierungen im Strafrecht hinsichtlich illegaler Autorennen ein. Im AfD-Antrag (Drs. 21/5512) wird die Bürgerschaft daher dazu aufgefordert zu beschließen, dass der Hamburger Senat im Bundesrat der Gesetzesinitiative von Nordrhein-Westfalen und Hessen zustimmen soll. Beide Bundesländer wollen über eine kürzlich eingebrachte Bundesratsinitiative eine Strafgesetzbuchänderung herbeiführen und eine Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr in den Normenkatalog aufnehmen (BR.-Drs. 362/16).

„Law and Order muss auch im Straßenverkehr gelten, in dem immer mehr Wildwest-Tendenzen erkennbar sind. Dazu gehören illegale Autorennen, die an Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und an Missachtung der Straßenverkehrsordnung nicht zu überbieten sind“, sagt Detlef Ehlebracht, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion. Immer häufiger treffe sich die Raser-Szene auch in Hamburg, etwa in Allermöhe, Tankpark Moorfleet oder sogar rund um den Jungfernstieg, um dort ordentlich Gas zu geben, wie mehrere Schriftliche Kleine Anfragen der AfD ergeben haben, etwa Drs. 21/4398.

Das geltende Recht behandle solche Rennen als eine „verbotene Form der übermäßigen Straßenbenutzung“, so der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Dirk Nockemann. „Verstöße gegen das Verbot werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, meist durch Bußgelder und kurze Fahrverbote. Darüber lachen viele Täter. Wir wollen die Raser jetzt aber richtig gesetzlich ausbremsen. Wir hoffen, dass die Bürgerschaft sich dem AfD-Antrag anschließt, der schließlich ein Gesetzesvorhaben des von Rot-Grün regierten NRW und des von Schwarz-Grün regierten Hessen unterstützt. Falls der AfD-Antrag mal wieder aus Prinzip von allen Altparteien in Hamburg abgelehnt wird, wäre dies eine schallende Ohrfeige für die Fraktionsfreunde in Düsseldorf und Wiesbaden“, so Nockemann.

Der neue Gesetzesentwurf soll unter anderem bereits die Veranstaltung und Teilnahme an verbotenen Rennen unter Strafe stellen. Zugleich soll für die Fälle, in denen ein Raser grob verkehrswidrig und rücksichtslos Dritte gefährdet, der „Vergehenstatbestand des § 315c StGB“ ergänzt werden. Vervollständigt werden die Vorschriften durch einen als Verbrechen ausgestalteten Qualifikationstatbestand in den Fällen, in denen fahrlässig durch die Tat der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wurde. Der neue Grundtatbestand soll außerdem in den Katalog der Delikte aufgenommen werden, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Heraufstufung zur Straftat ermöglicht zudem, die Kraftfahrzeuge von Beteiligten einzuziehen.