Verfassungsgericht weicht Entscheidung aus

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft nimmt die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichtes mit Erstaunen und Bedauern zur Kenntnis.

„Wir werden zunächst einmal die Endscheidungsgründe des Gerichtes genau studieren“, sagte Dr. Alexander Wolf, der als Parlamentarischer Geschäftsführer das Verfahren für die Fraktion betreut.

Fraktionschef Jörn Kruse bedauerte, dass sich das Gericht aus rein formalen Fragen für nicht zuständig erklärte. „Dass die Härtefallkommission nichts mit der Bürgerschaft zu tun haben soll, wie es das Gericht annimmt, ist mindestens überraschend, schließlich erhalten die Abgeordneten Sitzungsgeld von der Bürgerschaftskanzlei für ihre Tätigkeit in der Härtefallkommission.“

„Das Verfassungsgericht hat sich mit unserer Argumentation inhaltlich gar nicht auseinandergesetzt. Wir halten unsere Rechtsauffassung, die wir gemeinsam mit Prof. Murswiek entwickelt haben, weiterhin für stichhaltig. Es ist liegt nahe, dass wir nun den Weg zum Verwaltungsgericht beschreiten.“, prognostiziert Alexander Wolf.