Paralleljustiz in islamischen Milieus – AfD-Fraktion fordert Senat zu Studie auf

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Die AfD-Fraktion Hamburg wird den Senat in einem Antrag dazu auffordern, noch 2016 eine wissenschaftliche Studie zur Paralleljustiz im Milieu islamischer Migranten durchzuführen. „Wir wollen möglichst schnell in Erfahrung bringen, in welchem Ausmaß bestimmte Communities nach eigenen pseudo-gesetzlichen Regeln Urteile sprechen und ausführen und damit das staatliche Gewaltmonopol unterlaufen“, sagt Prof. Dr. Jörn Kruse, Vorsitzender der AfD-Fraktion. Letzteres sei vor allem vor dem Hintergrund einer erstarkenden salafistischen Szene auch in der Hansestadt von hoher Brisanz und nicht hinnehmbar.

Vorbild könnte die vor kurzem in Berlin vorgestellte Studie „Paralleljustiz“ sein, die der renommierte Jurist und Islamwissenschaftler Prof. Matthias Rohe (Universität Erlangen-Nürnberg) im Auftrag des Berliner Justizsenators Thomas Heilmann (CDU) erarbeitet hat. In der Untersuchung gelingt Rohe der Nachweis, dass es in mehreren Stadtteilen Berlins mit besonders hohem Migrantenanteil – die meisten davon wiederum Muslime – Paralleljustiz gibt. Die Untersuchungsergebnisse der Berliner Studie basieren in weiten Teilen auf Aussagen von Personen, die aus ausländischen Großfamilien bzw. dem Milieu islamisch-religiöser Organisationen stammen.

„Die Berliner Studie zeigt klar, dass die etablierte Politik seit Jahren vor unliebsamen Wahrheiten wie Paralleljustiz die Augen verschließt. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gibt es das Phänomen in allen deutschen Großstädten, darunter auch Hamburg“, sagt Dirk Nockemann, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion. „Wir brauchen jetzt valide Ergebnisse für eine Politik des Gegensteuerns. Dabei müssen in der Hamburger Paralleljustiz-Studie auch Ross und Reiter genannt werden, politische Korrektheiten helfen bei der dringend notwendigen Integration nicht weiter“, so Nockemann.

In der Paralleljustiz werden beim internen Ausgleich von Straftaten oft Schlichter eingesetzt, die sich bei ihrer Entscheidungsfindung an den religiösen, meist islamischen Geboten ihrer Glaubensgemeinschaft orientieren. Deren Urteile können – in drastischen Fällen – auch die Einschüchterung bzw. Gewaltausübung gegen Opfer und Zeugen etwa bei Straftaten beinhalten.