Der EUGH hat heute über die mögliche Verschlechterung der Wasserqualität durch eine Vertiefung der Weser zwischen Bremerhaven und Bremen geurteilt. Dieses Urteil hat auch wichtige Implikationen für die Vertiefung der Elbe, da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei der Verhandlung der Elbvertiefung auf das EUGH Urteil wartet.
In der Begründung des Urteils äußert der EUGH, dass die möglichen Verschlechterungen der Wasserqualität streng zu beurteilen seien. Mögliche Anpassungen der Fahrrinnen sind folglich eng auszulegen.
Das Verfahren vor dem EUGH stellt ausschließlich auf die Wasserqualität und hier speziell des Oberflächenwasserkörpers ab. Mögliche Verschlechterungen seien zu vermeiden, wobei die Normen eng ausgelegt werden. Damit werden alle anderen Effekte einer Anpassung der Fahrrinnen ausgeblendet. Diese Effekte resultieren z. B. aus einem längeren umweltfreundlichen Transport auf Schiffen, wodurch sich Einsparungen bei LKW- oder Bahntransporten ergeben. Nur eine Würdigung aller mit einer Fahrrinnenanpassung verbundenen Aspekte ermöglicht eine umfassende und sachgerechte Beurteilung. So könnte z.B. eine schlechtere Wasserqualität durch die Einsparung an CO2, geringere Belastung des Straßennetzes, reduzierte Lärmemissionen usw. ausgeglichen werden. Das alleinige Abstellen auf einen Teilaspekt kann kein optimales Ergebnis erbringen.
Für Prof. Dr. Jörn Kruse, Fraktionsvorsitzender der AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft, ist klar: „Das gesamte Verfahren vor dem EUGH wird dem zu beurteilenden Sachverhalt nicht gerecht, da nur ein Teilaspekt betrachtet wird. Die Verlagerung von politischen Entscheidungsprozessen aus den Parlamenten in die Gerichte ersetzt nicht die notwendige politische Diskussion und Entscheidungsfindung, sondern höhlt die Demokratie aus. Aus Demokratie wird Jurakratie, die der Durchsetzung von Partikularinteressen dient.“
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- „Schiff, Container, Containerschiff“ von Gottberg – Lizenziert unter Creative Commons CC0 – Link zum Bild