Asyl- und Einwanderungspolitik: Nockemann sieht dringenden politischen Handlungsbedarf

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Die aktuellen Vorgänge um die illegale Schleusung der Personengruppe aus Afghanistan über den Hamburger Flughafen verdeutlichen nach Ansicht des AfD-Innenexperten Dirk Nockemann den dringenden politischen Handlungsbedarf in der Asyl- und Einwanderungspolitik. „Der Bund muss nun klare Maßnahmen ergreifen, die eine weitere illegale Einreise oder Schleusung von Menschen nach Deutschland und Europa verhindern. Dazu haben wir als AfD von Beginn an dafür plädiert, Aufnahmezentren für Asylsuchende in bestimmten Transitstaaten einzurichten und Anträge vor Ort in Kooperation mit den Botschaften zu prüfen.“

An die Stelle der Länder appelliert Nockemann: „Die bestehenden Gesetze des Aufenthaltsrechts müssen konsequenter umgesetzt werden. Zu oft wird hier ein Auge zugedrückt und eine Abschiebemaßnahme vermieden.“ Nockemann plädiert in diesem Zusammenhang für eine Einschränkung der Ermessensspielräume der zuständigen Ausländerbehörde: „Haben die zuständige Bundesbehörde und die Gerichte die Anerkennung einer politischen Verfolgung abgelehnt, ist die Hamburger Ausländerbehörde für die Abschiebung zuständig. Wenn diese, wie im vorliegenden Fall, Kenntnis von der absichtlichen Identitätsverschleierung hat, so muss das in der Einzelfallprüfung über die Entscheidung eines Aufenthalts- oder Duldungsstatus eine gewichtige Rolle spielen. Eine zu große Milde wäre hier unangemessen.“

Mit Blick auf die Verantwortlichen im rot-grünen Senat, sagt Nockemann: „Ich habe den Eindruck, dass über die großzügige Interpretation von Ermessensspielräumen eine ideologisch motivierte Politik der Einwanderung praktiziert werden wird. Die Belastungsgrenzen Hamburgs sind jedoch längst erreicht und ich warne entschieden davor, die Aufnahmefähigkeiten der Stadt und die Aufnahmebereitschaft ihrer Bürger weiter zu strapazieren.“

Information: Nach Angaben des Senats fallen für die zwei in der Hamburger ZEA aufgenommenen Personen für die Unterbringung, Versorgung und die Zahlung eines Taschengelds für einen Zeitraum von drei Monaten voraussichtlich ca. 13.000 € an. Vier Personen der zwanzigköpfigen Gruppe sind der Meldeauflage der Bundespolizei, sich in der ZEA Hamburg einzufinden, nicht gefolgt und halten sich illegal in Deutschland auf. 14 Mitglieder der Gruppe wurden gemäß § 46 Asylverfahrensgesetz anderen Bundesländern zugewiesen.

Quelle:

Bilder:

  • „Flughafen, Flüge, Anzeigetafel“ von rhythmuswege (Jürgen Rübig) – Lizenziert unter Creative Commons CC0 – Link zum Bild