AfD will Rettungskräfte und Polizisten besser schützen

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft will Rettungskräfte und Polizisten besser schützen und stellt daher folgenden Antrag in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 6. Mai 2015:

Die Rettungsdienste sowie die Polizei werden bundesweit immer wieder bei Krawallen anlässlich von Demonstrationen und anderen Einsätzen von gewaltbereiten Personen angegriffen. Dies gilt auch für Einsätze im Stadtstaat Hamburg.

Das Bundesland Hessen beabsichtigt deshalb, über eine Bundesratsinitiative, die Einführung eines Schutzparagraphen § 112 im Strafgesetzbuch (StGB). Damit sollen Angriffe bzw. Übergriffe auf Rettungskräfte sowie Polizisten stärker als bisher unter Strafe gestellt werden. Eine entsprechende Initiative im Bundesrat hat die schwarz-grüne Landesregierung jüngst beschlossen.

Die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste stehen mit ihrer oftmals ehrenamtlichen Arbeit für die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ein und stellen sicher, dass unser Gemeinwesen funktioniert. Dies gilt es zu unterstützen.

Gewaltsame Angriffe auf Frauen und Männer aus den Reihen der Rettungsdienste bzw. der Polizei in Ausübung ihres Dienstes greifen daher unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat sowie unsere Werte an.

Die Hamburgische Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird aufgefordert, im Bundesrat der hessischen Bundesratsinitiative zuzustimmen und diese zu unterstützen.

Begründung:

In den vergangenen Jahren ist es gerade im Stadtstaat Hamburg bei Demonstrationen von Gewalttätern und Chaoten zu massiven Gewalttaten gegen Polizisten und Rettungskräfte gekommen. Diese Entwicklung ist nicht zu tolerieren und muss seitens der Gesellschaft wie auch des Gesetzgebers konsequent bekämpft werden.

Ein herausragendes Beispiel für solche Gewaltexzesse ist das jährlich stattfindende Schanzenfest in Hamburg.

Der neue § 112 StGB soll, anders als § 113 StGB, nicht an eine Vollstreckungshandlung eines Vollstreckungsbeamten anknüpfen, sondern setzt stattdessen lediglich einen tätlichen Angriff auf Beamte des Polizeidienstes sowie Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste voraus. Die Verwirklichung des Grundtatbestandes dieser neuen Norm soll unter Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gestellt werden. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden (Strafschärfung).

Mit der Einführung des Schutzparagraphen 112 im StGB würde sich der Gesetzgeber vor die Frauen und Männer stellen, die täglich bereit sind, unsere Freiheit, Leib und Leben zu sichern. Der neue § 112 StGB würde den Gewalttätern unmissverständlich eine Grenze aufzeigen und damit mehr Schutz für unsere Helfer und Beschützer schaffen.