Mit einer interfraktionellen Initiative wollen die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linken und FDP die personelle Selbstverwaltung des Hamburgischen Verfassungsgerichts stärken. Der AfD-Fraktion wurde im Vorfeld überhaupt gar kein Gesprächsangebot gemacht, dabei zielte ein Antrag vom 1. Februar 2017 in die gleiche Richtung (Drucksache 21/7783).
Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof Dr. Jörn Kruse:
„Eine wirkliche Stärkung des Hamburgischen Verfassungsgerichts und seiner Unabhängigkeit könnte man nur dann erreichen, wenn es nicht mehr von den gleichen Parteien und Politikern besetzt werden würde, über die sie dann urteilen sollen. Einen Antrag zur Realisierung einer echten Unabhängigkeit der Gerichte hat die AfD-Fraktion bereits in die Bürgerschaft eingebracht, den die genannten Fraktionen jedoch ablehnten. Denn der Antrag hatte den falschen Absender.“