Die Hamburgische Bürgerschaft tritt am 18. Januar zum ersten Mal auf der Grundlage ihrer neuen Geschäftsordnung zusammen. Die sechs in der Bürgerschaft vertretenden Fraktionen haben die neuen Regeln im Unterausschuss „Parlamentsreform“ erarbeitet. Das Ziel ist die bessere Verständlichkeit von politischen Prozessen und mehr Bürgernähe.
Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die AfD steht für mehr Bürgernähe, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von parlamentarischen Prozessen. Der Diskussionsprozess zwischen den Fraktionen dauerte im Unterausschuss „Parlamentsreform“ über ein Jahr und brachte ein überwiegend gutes Ergebnis. Wir begrüßen die neue Geschäftsordnung als Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings hätten wir uns mehr Minderheitenrechte für kleinere Fraktionen gewünscht. Derzeit werden fast alle Anträge der Opposition – insbesondere und ausnahmslos alle Anträge der AfD-Fraktion – abgelehnt, ohne, dass sie in die zuständigen Ausschüsse überwiesen und ernsthaft diskutiert werden können.
Ausdrücklich befürworten wir die Möglichkeit, dass die neue Geschäftsordnung externe Gutachter in der Bürgerschaft ermöglicht. Denn bei komplexen Themen sind externe Gutachten als Grundlage für Diskussion und Entscheidungsfindung im Parlament äußerst wichtig.
Wir werden sehen, ob die neue Geschäftsordnung sich in der Bürgerschaft bewährt und insbesondere bei den Bürgern gut ankommt. Alle Änderungen sind bis zum 18. März 2018 befristet. Dann müssen wir eine Zwischenbilanz ziehen und unter Umständen nachjustieren.“