Wie Kirchenasyl Asylrecht aushebelt
Hamburg, 28.07.2016 – Kirchenasyl hat sich als weitere Möglichkeit für abgelehnte Asylbewerber in Hamburg entpuppt, trotz drohender Abschiebung in der Hansestadt zu verbleiben. Zudem hat der Senat offenbar nicht jederzeit Kenntnis über aktuelle Fälle von „Kirchenasylanten“. Dies haben mehrere Schriftliche Kleine Anfragen der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ergeben. In einer ersten Anfrage zu dem Thema hatte der Senat sehr unzureichend auf den Fall der Gruppe „Roma Jekipe Ano Hamburg“ geantwortet, die im September 2015 mit rund 50 Menschen die Hamburger Kirche St. Michaelis „besetzt“ hatten, um damit gegen die ihnen drohende Abschiebung aus Deutschland zu protestieren. Der Senat hatte geschrieben, ihm seien die Identitäten der betroffenen Personen „weiterhin nicht bekannt“.
Bei den Personen soll es sich um Asylbewerber der Volksgruppe Roma, aus Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo stammend, handeln, deren Abschiebung unmittelbar bevorstand, wie das Hamburger Abendblatt berichtete hatte. Die Gruppe hat „Kirchenasyl“ bekommen, eine „historisch überlieferte Form der Schutzgewährung“, wie es der Senat in Drs. 21/4317 ausdrückt. „Bei Kirchenasyl handelt es sich aber, wie der Hamburger Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ingo von Münch richtigerweise sagt, um kein in der Rechtsordnung anerkanntes Recht, sondern vielmehr um eine Gesetzesverletzung, die mit dem Anstrich des zivilen Ungehorsams beschönigt wird“, sagt Dirk Nockemann von der AfD-Fraktion. Der derzeit aufgrund der Flüchtlingskrise ohnehin mehr als löchrige Vollzug des Asylrechts, etwa bei nötigen Abschiebungen von nachweislich nicht politischen Verfolgten, werde mit dem Kirchenasyl weiter ausgehöhlt, so Nockemann.
Es sei zudem höchst bedenklich, wenn der Senat quasi erst durch die Zeitungslektüre von abgelehnten Asylbewerbern erfahre, die mithilfe einer Kirchengemeinde ihre Abschiebung erfolgreich umgangen haben, und erst dann Recherchen anstelle. Demnach gibt es momentan 19 „Kirchenasylanten“ in Hamburg, wie es in Drs. 21/4785 heißt. Das könnte, so Nockemann, Schule machen, schließlich habe es im Fall St. Michaelis tatkräftige Unterstützung von linksextremen Gruppen gegeben. „Der Senat hat in der Asylpolitik immer noch nicht das Heft in der Hand“, sagt Dirk Nockemann. Es sei mehr als offensichtlich, wie überfordert staatliche Stellen damit seien. Das Asylrecht sei nicht auf derartige Massen von sehr vielen so genannten Wirtschaftsflüchtlingen ausgelegt, sondern vielmehr auf kleine Zahlen politisch Verfolgter, so wie es die Gründungsväter des Grundgesetzes vorgesehen hatten.