Hamburg, 27.06.2016 – Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat einen Antrag für die kommende Plenarsitzung eingebracht, in der das Parlament dazu aufgefordert wird, die Ausbildung von Imamen staatlich zu regeln und islamistische Aktivitäten in Moscheen verstärkt zu überwachen (Drs. 4874).
Mittelfristig sollte es der Normalfall sein, dass die Imame in Deutschland ausgebildet und sozialisiert werden. Gegenwärtig werden viele Imame im Ausland ausgebildet und von dort bezahlt und sprechen häufig nicht ausreichend Deutsch.
„Wir wollen, dass der Senat ein Anforderungsprofil erarbeitet, das künftig für Imame verbindlich ist, die unter anderem im Ausland ausgebildet worden sind und von dort aus evtl. auch bezahlt werden. Dazu gehört, dass Imame vor ihrer Einstellung einen Nachweis der deutschen Sprache erbringen und ihre Ausbildung und Tätigkeiten anhand von Diplomen und Zeugnissen belegen“, sagt der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Jörn Kruse.
Zudem soll der Hamburger Staatsvertrag vom 13.11.2012 um einen „Salafismus-Paragraphen“ erweitert werden. Dieser soll festlegen, welche Konsequenzen Moscheegemeinden zu erwarten haben, die salafistische Aktivitäten nachweislich dulden oder gar gutheißen. Kruse: „Derartige Sanktionen können in der Verpflichtung bestehen, regelmäßig über die Anwesenheit und die Aktivitäten von Salafisten zu berichten und in Extremfällen auch die Schließung einer Moschee beinhalten.“ Falls eine Moscheegemeinde nicht dem Staatsvertrag unterliegt, müssen die gesetzlichen Grundlagen geprüft werden, die die Umsetzung dieser Maßnahmen voraussetzen.
Im Antrag steht außerdem, dass perspektivisch das Ende der Besoldung von Imamen aus dem Ausland angestrebt wird.