„Verkehrszeichenanlagen dienen der Regelung des Straßenverkehrs und dürfen nicht zweckentfremdet werden um andere Inhalte zu vermitteln, schon gar nicht Inhalte einer einzelnen Partei zum Zwecke der Profilierung und vermeintlichen Punktesammlung in der Wählerschaft. Denn darum handelt es sich in diesem Falle“, sagt der AfD-Abgeordnete und Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft, Detlef Ehlebracht. „Es steht auch zu bezweifeln, dass man den homosexuellen Menschen, welche in unserer Gesellschaft längst und völlig zurecht toleriert werden, in ihrer Lebensweise einen Gefallen tut, wenn ihre geschlechtliche Ausrichtung auf diese Weise im Stadtbild hervorgehoben wird.“
Ehlebracht reagiert damit auf die Forderung von Hamburgs Zweiter Bürgermeisterin, Katharina Fegebank (Grüne), einen Teil der Hamburger Fußgängerampeln mit Bildern schwuler und lesbischer Liebespärchen, als sogenannte „Homo-Ampeln“, umzurüsten. Fegebank hatte Presseberichten zufolge erklärt, in den neuen Ampeln „ein starkes Signal im Alltag für die Vielfalt“ zu sehen.
Diese Argumentetion stößt bei Ehlebracht auf Unverständnis: „Akzeptanz und Toleranz für vielfältige Lebensformen entsteht in unserer Gesellschaft in erster Linie durch persönliche Begegnungen in der Nachbarschaft, auf der Arbeit und in der Freizeit. Toleranz könne jedoch nicht durch so groteske Aktionen, wie der Installation von „Homo-Ampeln“, die in der Bevölkerung als „Gag“ wahrgenommen würden, gewissermaßen von oben staatlich verordnet werden.“
Ehlebracht zufolge „stilisieren die Grünen mit solchen und anderen Forderungen, das berechtigte Anliegen, eine natürlich gewachsene Akzeptanz von Vielfalt und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft zu erreichen, zum Selbstzweck“. Als weiteres Beispiel für diese Entwicklung nennt Ehlebracht die „grotesken Auswüchse der gendergerechten Sprachformulierungen, die immer stärker in Umlauf kommen“. „Ich kann der inflationären Verwendung von „X“-Zeichen, Bindestrichen, Unterstrichen, Sternchen, Binnen-„I“-s oder sonstigen obskuren Sprachkonstruktionen nichts mehr abgewinnen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die rot-grüne NRW-Landesregierung, die erst im vergangenen Jahr für einen Millionenbetrag die öffentliche Beschilderung der „Studentenwerke“ in genderkonforme „Studierendenwerke“ veranlasste. Ich fürchte, dass demnächst auch die Hamburger Steuerzahler auf Veranlassung des rot-grünen Senats für solchen grammatischen Unfug zur Kasse gebeten werden könnten.“
Mit Blick auf die kommende Bürgerschaftssitzung erklärt Ehlebracht entschlossen: „Mit unserem Antrag zur Ablehnung der Umrüstung auf „Homo-Ampeln“ wollen wir den Bürgern deutlich zeigen, dass es mit der Alternative für Deutschland keine teuren Gender-Projekte dieser Art in unserer Stadt geben wird und diese Projekte auch kein Ersatz für eine wahrhaftig gelebte Kultur der Toleranz und Gleichberechtigung sein können.“
Quellen:
- Artikel in der Hamburger Morgenpost zur Forderung der Grünen-Politikerin Katharina Fegebank in Hamburg Fußgängerampeln als „Homo-Ampeln“ umzurüsten
- Antrag der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft: Keine Umrüstung von Hamburger Wechsellichtzeichenanlagen (§ 37 Absatz 5 StVO, Fußgängerampeln) mit schwulen Ampelmännern und lesbischen Ampelfrauen
Bilder:
- „Plenarsaal Hamburgische Bürgerschaft IMG 6403 6404 6405 edit“ von Christoph Braun. Lizenziert unter CC0 über Wikimedia Commons – Link zum Bild