Bundesverfassungsgericht: Corona-Gelder dürfen nicht für Klimaprojekte verwendet werden / Reich: „Schallende Ohrfeige“

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Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute die Verwendung von Corona-Hilfsgeldern für den Klimaschutz als verfassungswidrig. Damit dürfen die 60 Milliarden Euro aus dem Nachtragshaushalt, die für Corona zur Verfügung gestellt wurden, nicht für Klimaprojekte verwendet werden.

Dazu der haushaltspolitische Sprecher Thomas Reich:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Ampelregierung. Die AfD hat das Klima-Sondervermögen von Anfang an als verfassungswidrig abgelehnt. Mit der Ampelregierung schlittert Deutschland von einer Krise in die nächste Misere. Die Schuldenpolitik ist desaströs und belastet die steuerzahlenden Bürger immer mehr. Die Politik der Ampelregierung ist nicht nur verfassungswidrig – sie bildet zugleich die schlechteste Bundesregierung aller Zeiten.“