AfD-Fraktion fordert die Prüfung einer Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen / Ehlebracht: „Sozialwohnungen nur für Bedürftige“

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Die AfD-Fraktion beantragt in der Bürgerschaft die Prüfung einer Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen (Drucksache 21/18907).

Dazu der Sprecher für Stadtentwicklung der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht:
„Laut Expertenschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) wird Hamburgs Bevölkerung im Jahr 2035 auf über 2 Millionen Menschen ansteigen. Durch eine auslaufende Mietpreisbindung wird der soziale Wohnraum stagnieren oder sich sogar reduzieren. Dazu kommt das gravierende Problem, dass nach der Vergabe einer Sozialwohnung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mieters und eine eventuell daraus resultierende Anpassung der Miete überhaupt nicht erfolgt. Die Sozialwohnung behält im Zweifelsfalle eine Person, deren Bedürftigkeit nicht mehr gegeben ist. Es zeigt sich, dass die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2002 ein großer Fehler war und eine Fehlbelegungsquote von schätzungsweise rund 50 Prozent Handlungsbedarf offenbart. Wir fordern daher, dass die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe geprüft wird, um für mehr Gerechtigkeit in der Verteilung von Sozialwohnungen zu sorgen.“