AfD-Fraktion fordert Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes / Nockemann: „Wahlverfahren schadet Ansehen der Demokratie“

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Die AfD-Fraktion beantragt eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (21/18491). Hintergrund ist die umstrittene Wahl der designierten Bezirksamtsleiterin und früheren grünen Bürgerschaftsabgeordnete Katja Husen. Der bisherige Amtsinhaber Kay Gätgens (SPD) soll von seinem Amt entbunden werden, obwohl die Amtszeit noch bis 2023 läuft.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Dass die Grünen nach den guten Ergebnissen der vergangenen Bezirksversammlungswahlen nun die Bezirksamtsleitung in Eimsbüttel stellen wollen, ist politisch nachvollziehbar – das Zustandekommen hingegen sehr bedenklich. Die Grünen und CDU betreiben hier eindeutige Kandidatenkungelei, denn bislang war es Konsens der Fraktionen, die Bezirksamtsleitung öffentlich auszuschreiben. Nicht umsonst ist das Amt eines Bezirksamtsleiters auf eine Dauer von sechs Jahren gesetzlich festgeschrieben. Das bisherige Verfahren, lediglich einen Nachfolger wählen zu müssen, um dem Bezirksamtsleiter das Misstrauen auszusprechen, schadet sowohl den öffentlichen Finanzen als auch dem Ansehen der Demokratie und muss daher reformiert werden. Aus diesem Grund fordern wir eine Änderung im Bezirksverwaltungsgesetz dahingehend, dass die Abwahl eines Bezirksamtsleiters nur mit einer qualifizierten Mehrheit ausgesprochen werden kann.“

 

Bildnachweis: Dox8o8: Bezirksamt Eimsbüttel, CC-by 4.0, Bild vergrößert.