Die AfD-Fraktion akzeptiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht und hat jetzt Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Das Verwaltungsgericht Hamburg wies Anfang August den Eilantrag der AfD-Fraktion ab, Zugang zum Bürgerhaus Wilhelmsburg zwecks Durchführung politischer Veranstaltungen zu gewähren. Das Verwaltungsgericht argumentierte primär mit den fehlenden Einflussmöglichkeiten Hamburgs auf die Stiftung.
Dazu die beiden Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf und Dirk Nockemann:
„In einem Rechtsstaat gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz und dies werden wir jetzt einfordern. Es ist abwegig, dass die Hansestadt darauf pocht, keine Einflussmöglichkeiten zu besitzen, denn sie finanziert die Stiftung und das Bürgerhaus; die hängen geradezu am Tropf der Stadt. Was Recht ist, muss Recht bleiben!“