Rot-grüner Senat will mit weiteren Bundesländern Abtreibungswerbung erlauben / Körner: „Wir brauchen eine Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene“

0
152

Der Hamburger Senat will gemeinsam mit den Ländern Berlin und Thüringen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, der das Werbeverbot für Abtreibungen kippt.
Bundesweit in die Schlagzeilen geriet jüngst eine Gießener Ärztin, da sie auf ihrer Netzseite Werbung für Schwangerschaftsabbruch machte und aufgrund des § 219a StGB hierfür verurteilt wurde.
Die rot-rot-grünen Befürworter einer Abschaffung des § 219a StGB behaupten, dass die Vorschrift Ärzte kriminalisiere, auch wenn sie nur über die von ihnen angebotene Leistung Auskunft gäben. Das ist mitnichten der Fall: Wörtlich heißt es in der Vorschrift, dass bestraft wird, wer „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ entsprechende Leistungen anbietet.

In Deutschland gilt ein grundsätzliches Verbot der Abtreibung, aber es gelten zahlreiche Ausnahmen. 2016 erblickten knapp 800.000 Neugeborene das Licht der Welt. Gleichzeitig lag die Zahl der Abtreibungen bei knapp 100.000 legal getöteten Kindern. Auf die sogenannte „Beratungsregelung“ entfielen 96,1 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche. Infolge medizinischer Indikation wurden lediglich 3,8 Prozent der Schwangerschaften beendet. Gleichzeitig genehmigten die deutschen Behörden 2016 nur knapp 4.000 Adoptionen von Kindern.

Dazu der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Joachim Körner:
„Mit der Abschaffung dieses Verbots will der rot-grüne Senat Werbung für das Begehen einer Rechtswidrigkeit erlauben. Warum haben Ungeborene immer noch keine Lobby?
Dabei ist es nötiger denn je, dass unsere Gesellschaft kinderfreundlicher wird. Wir brauchen eine Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene. Zudem müssen bessere Anreize bei der Adoption geschaffen werden.
Ein Schwangerschaftsabbruch stellt eine einschneidende Erfahrung für die Betroffenen dar und kann zu langanhaltenden Schuldgefühlen, psychosomatischen Beschwerden oder depressiven Reaktionen führen.
Wir als AfD stehen für eine Kultur des Lebens. Wir fordern daher, dass bei der Schwangerenkonfliktberatung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens ist. Werdenden Eltern und alleinstehenden Frauen in Not müssen finanzielle und andere Hilfen vor und nach der Entbindung angeboten werden, damit sie sich für ihr Kind entscheiden können. Adoptionsverfahren sind in diesem Zusammenhang zu vereinfachen. Die AfD wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären.“