Im November 2011 hat der Senat einen Staatsvertrag mit den muslimischen Glaubensgemeinschaften der Hansestadt Hamburg geschlossen. Seine Unterzeichnung
erfolgte mit dem Verweis auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Wertegrundlangen, der
grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Geltung der Grundrechte, der Völkerverständigung und der Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen sowie der freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Verfassung des Gemeinwesens.
Dass der Staatsvertrag für das Islamische Zentrum Hamburg längst Makulatur ist, hat sich nun endgültig bestätigt.
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Bildnachweis: „Ralf Gosch/shutterstock„