Verletzung der Neutralitätspflicht: AfD-Fraktion reicht Dienstaufsichtsbeschwerden gegen fünf leitende Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde ein

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Aufgrund zahlreicher gravierender Verstöße gegen das Gebot der politischen Neutralität während einer als Lehrerfortbildung anerkannten Veranstaltung reicht die AfD-Fraktion Dienstaufsichtsbeschwerden gegen fünf leitende Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde – darunter mehrere Referatsleiter und der Direktor des Instituts für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung – ein.

Während der Fortbildungsveranstaltung wurde pauschal und einseitig gegen die Partei AfD gehetzt sowie unwissenschaftliches und AfD-kritisches Buchmaterial zum Verkauf angeboten. Die AfD-Fraktion hat nach zahlreichen empörenden und kritischen Hinweisen von Teilnehmern der Veranstaltung die Vorgänge sorgfältig geprüft und in mehreren Kleinen Anfragen thematisiert (Drucksachen: 6316, 6512, 6832, 7312, 7502, 7935). Außerdem existiert eine Videoaufzeichnung der Veranstaltung, welche die Vorwürfe umfassend dokumentiert.

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer und schulpolitische Sprecher der AfD-Bürgerschaftsfraktion Dr. Alexander Wolf:

„Die rechtswidrigen und politisch beschämenden Vorgänge rund um diese Veranstaltung sind dazu geeignet, das Vertrauen in die politische Neutralität der Hamburger Schulbehörde als staatliche Institution nachhaltig zu erschüttern. Dabei wiegt es besonders schwer, dass die Veranstaltung im sensiblen Bereich der Lehrerbildung stattfand und man nicht ausschließen kann, dass ein Einfluss auf die politische Urteilsbildung von Schutzbefohlenen stattgefunden hat.
Die Verpflichtung zur politischen Neutralität in der schulischen Erziehung ist ein hohes Gut und gehört zu den wesentlichen Grundprinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Alle Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde sind daher dazu verpflichtet, das Gebot der politischen Neutralität – insbesondere in ihrer Arbeit als Pädagogen oder Referenten in Fortbildungsveranstaltungen – ungeachtet eigener politischer Überzeugungen uneingeschränkt einzuhalten.
Die AfD ist eine demokratische Partei und vertritt die Interessen der drittgrößten Wählergruppe in der Bundesrepublik Deutschland. Der Versuch, mit den Einflussmöglichkeiten einer staatlichen Bildungsinstitution die AfD zu diskreditieren, ist auf das Schärfste zu verurteilen. Wir erwarten von dem zuständigen Dienstherrn nun, dass die entsprechenden disziplinarischen Schritte gegen die verantwortlichen Mitarbeiter eingeleitet werden und sich die Behörde für Schule und Berufsbildung im Sinne des verpflichtenden Neutralitätsgebotes von den Aussagen gegen die AfD distanziert.“

Die ausführlichen Hintergründe können der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde entnommen werden.