Hamburg, 01.08.2016 – In Hamburg gibt es derzeit 15 „Kinderehen“. Die minderjährigen Ehepartner (16 bis unter 18 Jahren) kommen aus Bulgarien, Mazedonien, Kosovo, Afghanistan, Iran und Syrien. Dies ergab die Antwort des Hamburger Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/4861). Laut Senatsantwort seien im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen hierzulande grundsätzlich anzuerkennen. Einer Minderjährigen-Ehe könne bei einem Verstoß gegen Artikel 6 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche die Anerkennung versagt werden. Einigkeit bestünde hinsichtlich eines Mindestalters von 14 Jahren. In Deutschland sind die Hürden hoch: Zwar ist eine Ehe ab 16 möglich, aber der Ehepartner hat mindestens 18 Jahre alt zu sein und ein Familiengericht muss grünes Licht geben.
„Wenn die 15 ,Kinderehen‘ in Hamburg anerkannt worden sind, sollte man ja meinen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Daran haben wir Zweifel“, sagt Dr. Dr. Joachim Körner von der AfD-Fraktion. Schließlich gebe der Senat in seiner Antwort an, dass er nicht wisse, in welchen Ländern die 15 besagten Ehen geschlossen wurden. Es sei daher davon auszugehen, dass kein Richter die persönliche Reife der jeweils minderjährigen Ehepartner festgestellt hat. Außerdem gebe der Senat nur das aktuelle Alter des jeweils minderjährigen Partners an, nicht aber, in welchem Alter die Eheschließung tatsächlich erfolgte. „Das heißt, dass die minderjährigen Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung im Ausland auch unter 16 oder gar unter 14 gewesen sein könnten, was problematisch wäre, so Körner.
„Die Senatsantwort gibt außerdem klare Hinweise darauf, dass es sich bei den minderjährigen Ehepartnern in der Hansestadt ausschließlich um junge Frauen handelt, die überwiegend aus Ländern kommen, in denen Frauenrechte nur eingeschränkt vorhanden sind und Mädchen und sehr junge Frauen dort immer wieder, oft gegen ihren Willen, mit erwachsenen Männern verheiratet werden“, so Körner. „Die Frage ist dann: Geht es hier um machtpolitische oder wirtschaftliche Interessen der Eltern oder des Clans?“, so Körner. „Ist das möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs? Denn über weitere Kinderehen in Hamburg dürfte der Senat gar keine Kenntnis haben, zumal er einräumt, dass eine Einzelauswertung von mehreren Hundert Fällen bislang nicht erfolgt ist.“
„Die kürzlich geäußerten Forderungen der CDU, Ehen von Partner unter 16 grundsätzlich für nichtig zu erklären, gehen in die richtige Richtung“, so Joachim Körner. Es sollten alle im Ausland geschlossenen Ehen mit einem minderjährigen Ehepartner darauf geprüft werden, ob die Menschenrechte gewahrt wurden.