Journalistische Arbeit in Flüchtlingsheimen stark eingeschränkt

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AfD-Fraktion vermutet, dass Missstände tabuisiert werden sollen

Hamburg, 27.04.2016 – Offenbar fährt der Hamburger Senat eine eher restriktive Politik, was journalistische Berichterstattungen aus Flüchtlingsheimen anbelangt. In der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/3960) wurde erklärt, dass in zwei Fällen Journalisten, die ohne Anmeldung und Begleitung auf das Gelände wollten, der Zugang verwehrt worden sei. In einem weiteren Fall habe sich eine Journalistin „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zugang verschafft“ und sei des Geländes verwiesen worden. Des Weiteren schrieb der Senat in seiner Antwort, dass journalistische Arbeit stets in Gemeinschaftsräumen der jeweiligen Flüchtlingsunterkunft stattzufinden habe.

Offenbar habe der Senat entgegen offizieller Aussage eben doch Angst, dass manche Pressevertreter nicht wollen, in ständiger Begleitung von Behördenmitarbeitern als „embedded journalists“ und nur in ausgewählten Bereichen der Erstaufnahmeeinrichtungen arbeiten zu müssen, sagt Dirk Nockemann, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion. Denn unangemeldete journalistische Besuche erhöhten die Chance, dass Medien womöglich Zeugen von Gewalt, sexuellen Übergriffen oder Diskriminierung von Christen oder Homosexuellen durch vor allem muslimische junge Männer werden und dies vermehrt publik machen könnten.

„Es ist nun mal das Wesensmerkmal von investigativen Journalisten, Missstände aufzuklären und das geht in der Regel nur mittels verdeckter Recherche“, so Dirk Nockemann. Schon 2015 habe der Deutsche Journalistenverband angemahnt, dass journalistische Arbeit in Flüchtlingsheimen „nicht zum Tabu“ gemacht werden dürfe. „Der rotgrüne Senat lobt stets die Pressefreiheit in den Himmel, schränkt sie aber in unliebsamen Fällen auch gerne mal ein.“

Zu Recht betone der Senat zwar, dass beim Umgang mit Pressevertretern, die in Flüchtlingsheimen recherchieren, das schutzwürdige Interesse der dort lebenden Menschen an der Wahrung ihrer Privatsphäre zu gewährleisten sei. „Das ist doch selbstverständlich, nur welcher seriöse Journalist will denn schon Flüchtlinge beim Duschen oder anderen intimen Vorgängen filmen?“, so Nockemann. Auch die Senatsantwort, dass der Zufluchtsort der Flüchtlinge nicht bekannt gemacht werden solle, um Angehörige oder Freunde keinen Repressionen auszusetzen, sei für echten Qualitätsjournalismus das Natürlichste von der Welt. „In der Regel werden Namen, Orte und Gesichter von den Redaktionen von sich aus unkenntlich gemacht, denn gute Journalisten schützen ihre Quellen“, so Nockemann. „Ich halte das für eher vorgeschoben. Man ist aufgrund der Flüchtlingskrise mit all ihren Nebenwirkungen nach wie vor überfordert und will das medial möglichst klein halten“, kritisierte Nockemann.