Hamburg, 09.12.2015 – Bei der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft ist erneut kein Vertreter der Fraktion der Alternative für Deutschland in die Härtefallkommission gewählt worden. Die AfD-Fraktion hatte Dr. Alexander Wolf, Parlamentarischer Geschäftsführer, und Dr. Bernd Baumann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, aufgestellt. Damit summieren sich die Ablehnungen von AfD-Kandidaten für die Kommission auf insgesamt elf. „Das ist eine notorische Verletzung des demokratischen Repräsentationsprinzips und eine inakzeptable Ausgrenzung gewählter Parlamentarier. Es beschädigt das Ansehen des Parlaments insgesamt“, sagt Prof. Jörn Kruse, Vorsitzender der AfD-Fraktion.
Erst am vergangenen Montag hatte der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek (Universität Freiburg) als Klagevertreter öffentlich zu den Vorgängen rund um die Härtefallkommission aus verfassungsrechtlicher Sicht Stellung genommen. Professor Murswiek hat die Nicht-Wahl als unzulässigen Vorgang bezeichnet, der das Repräsentationsgebot verletzt. In der Härtefallkommission müssten zwingend Vertreter aller Fraktionen sitzen. Nur bei ganz speziellen Gründen, etwa wenn einzelne Abgeordnete fachlich völlig ungeeignet sind, könne die Bürgerschaft ausnahmsweise die Wahl verweigern. Sie könne aber einer bestimmten Fraktion nicht die Mitgliedschaft in einer Kommission permanent versagen bzw. die zu nominierenden Kandidaten einer Fraktion vorgeben.
„Dass die erheblichen verfassungsrechtlichen Erfordernisse von den Abgeordneten der anderen Fraktionen der Bürgerschaft erneut ignoriert werden, lässt tief blicken. Das ist höchst undemokratisch, denn die ständige Nicht-Wahl ist rein politisch motiviert“, sagt Dr. Alexander Wolf. Man warte jetzt auf die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts, bei dem die Klage der Fraktion anhängig sei und hoffe auf eine zügige Entscheidung.
Bild: „Plenarsaal Hamburgische Bürgerschaft IMG 6403 6404 6405 edit“ von Christoph Braun. Lizenziert unter CC0 über Wikimedia Commons – Link zum Bild