Flüchtlinge/Asylbewerber in Hamburg dürfen „schwarz“ fahren

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Der Umgang mit Asylbewerbern/Asylanten und Flüchtlingen bei Fahrkartenkontrollen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) hat in den jüngsten Tagen für Schlagzeilen in den lokalen wie auch überregionalen Medien gesorgt. Eine politische Bewertung der „Augen-zu-Anweisung“ seitens der Geschäftsführung des HVV für Fahrkartenkontrolleure gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern soll hier nicht vorgenommen werden. Es bleibt jedoch festzustellen, dass die Sozialbehörde jedem Flüchtling monatlich ein Taschengeld von 149 Euro gewährt, davon sind 25,15 Euro in der Budgetberechnung für Fahrkarten zwecks Sicherstellung einer begrenzten Mobilität vorgesehen.

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