Nach Ausgrenzung: AfD stellt Rechtsgutachten vor

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft ging heute in dem unwürdigen Gezerre um die Besetzung der Härtefallkommission in die Offensive.

Hintergrund: Zunächst hatte die Bürgerschaft aus Angst vor der AfD das bewährte Einstimmigkeitsprinzip der Kommission aufgehoben.

Als nächstes veränderte sie das Gesetz zur Kommission, um auch ohne AfD-Verteter tagen zu können.

Und in mittlerweile acht Wahlgängen wird der AfD das Mitwirkungsrecht versagt.

Der Fraktionsvorsitzende Professor Jörn Kruse: „Nun reicht es endgültig. Wir haben trotz der besonderen Arbeitsbelastung der Abgeordneten einer kleinen Fraktion mehrfach unsere Kandidaten getauscht. Wir haben nachgefragt, ob gegen unsere Kandidaten persönlich etwas vorliege. Und wir haben angeboten, daß sich unsere Kandidaten in den anderen Fraktionen vorstellen.“ All das nützte nichts. Daraufhin hat die AfD-Fraktion den renommierten Staatsrechtler Professor Dietrich Murswiek beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen und Notfalls Klage zu erheben.

Professor Murswiek führt darin aus: „Die Regeln müssen vom Parlament so angewendet werden, dass dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit und damit dem Repräsentationsprinzip in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Daraus folgt, dass die Parlamentsmehrheit verfassungswidrig handelt, wenn sie die von einer Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten allein deshalb ablehnt, weil dieser einer bestimmten Fraktion angehören. Denn der zu besetzende Sitz in der Kommission steht der betreffenden Fraktion von Verfassungs wegen zu.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Dr. Alexander Wolf, der die Klage betreut: „Demokratie ist keine, wenn sie nicht gerade auch für Andersdenkende gilt. Dass uns die Bürgerschaft als Oppositionfraktion unsere Rechte verweigert wird nicht mehr lange Bestand haben. Die AfD läßt sich nicht mehr verhindern, auch nicht in der Härtefallkommission.“

Gutachten zur Besetzung von Parlamentskommissionen