Mitbestimmungsrechte erneut versagt AfD-Fraktion kündigt Klage an

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Erneut – im 8. Wahlgang! – wurden die Kandidaten der AfD für die Härtefallkommission, Dr. Bernd Baumann und Bürgerschaftsvizepräsident Detlef Ehlebracht, wieder nicht gewählt. Auch den drei Deputiertenkandidaten der AfD wurden die Mitwirkungsrechte versagt.

Das Verwehren des Rechtes, diese Gremien mit Vertretern der AfD zu besetzen, zwingt die Fraktion nun dazu, Klage zu erheben. Hierfür hat sie den namhaften Staatsrechtlern Professor Murswiek als Klagevertreter gewinnen können. Professor Murswiek hat bereits die Interessen der Grünen, der Linken und Peter Gauweilers vertreten.

Auf einen anderen Sachverhalt macht der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Alexander Wolf aufmerksam: „Die Mehrheit der Bürgerschaft wählt mit Christiane Schneider von den Linken eine Frau mit langem linksextremen Lebenslauf in die Kontrollkommission und das Bürgerschaftspräsidium, aber unsere untadeligen Kandidaten werden laufend abgelehnt, nur weil sie für die AfD antreten.“ Aktuell wirft die CDU Frau Schneider den Aufruf zu Straftaten vor. „Unseren Kandidaten kann man gar nichts vorwerfen, den Alt-Parteien hingegen mangelndes Urteilsvermögen und Demokratieverständnis.“ meinte AfD-Innenexperte Dirk Nockemann dazu. Fraktionschef Jörn Kruse kämpferisch: „Nun müssen wir eben das Gericht bemühen, um demokratische Standards wieder zur Geltung zu bringen. Und wir werden gewinnen.“

Bild: „Hammer, Bücher, Gesetz, Gericht“ von succo – Lizenziert unter Creative Commons CC0 – Link zum Bild