Diskussion um Flüchtlingsunterkunft in Blankenese / Wolf: „Bezirksamt Altona zieht Bürger über den Tisch“

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Symbolbild

Das Bezirksamt Altona versucht einen gerichtlichen Vergleich mit den Anwohnern auszuhebeln. Hiernach hatten sich Behörde und Anwohner geeinigt, im Björnsonweg in Blankenese zeitlich befristet für 192 Migranten eine Unterkunft zu bauen, die im April 2023 wieder abgerissen werden muss. Jetzt will sich das Bezirksamt Altona daran nicht mehr halten.

Beginn des Jungfernstieg-Umbaus in autofreie Zone / Ehlebracht: „Grüne statuieren ein Exempel“

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Am 5. Oktober beginnen die ersten Arbeiten am Jungfernstieg zur autofreien Zone. Ab dem 17. Oktober soll dieser für den motorisierten Individualverkehr gesperrt sein.

AfD-Fraktion lehnt Volksinitiative „autofreie Innenstadt“ ab / Ehlebracht: „Rücksichtlos und ohne jede Vernunft“

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Die Hamburger Volksinitiative „Klimawandel Jetzt – Autos raus aus der Innenstadt“ fordert den Senat dazu auf, sofortige Schritte zu unternehmen, um Altstadt und Neustadt gänzlich vom motorisierten Verkehr zu befreien.

Dazu der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht:
„Hier sollen grüne Wunschträume erfüllt werden. Gnadenlos soll nun der Stadtverkehr – mit wenigen Ausnahmen – zur autofreien Zone erklärt werden. Dabei müssen doch alle Beteiligten, allen voran der Einzelhandel, in dieser wichtigen Frage berücksichtigt werden, denn sie werden die Hauptbetroffenen sein.
Wir wollen keine Umweltzone und sind entschieden gegen solche radikalen Ansätze, die in Bezug auf die Parkhausbetreiber Züge trägt, die man aus totalitären Staaten kennt. Eine Veränderung des Autoverkehrs kann nur durch wohl überlegte Schritte gelingen, denen auch Zeit für Entwicklung gegeben wird. Wir müssen uns stattdessen fragen, wie wir die Innenstadt zunächst autoärmer und nicht autofrei gestalten können. Denn ÖPNV-Busse, Taxen oder Lieferverkehr können und wollen wir nicht aussperren. Für die AfD-Fraktion steht die Lebenswirklichkeit der Bürger im Fokus, dazu gehört die funktionierende Mobilität für alle an jedem Ort.“

AfD-Anträge helfen Graffiti-Schmierereien zu verhindern / Ehlebracht: „Ein schöneres Gesicht für unsere Stadt“

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Kunst statt Kritzelei: Zwei Anträge der AfD zeigen, wie hässliche Graffiti auf U-Bahnen und Bussen sowie auf Verteilerkästen verhindert werden können. Der Senat wird zum einen aufgefordert, unter dem Motto „Kunst ist am Zug“ in Zusammenarbeit mit der Hamburger Hochbahn AG einen öffentlichen Wettbewerb auszuschreiben (Drucksache 21/14659). Darin wird es Graffiti-Sprayern erlaubt, Busse und Bahnen zu gestalten. Eine Jury bewertet ihre Arbeit und vergibt Preise. So wird die Kunstform entkriminalisiert. Ihre Schöpfer haben einen Anreiz auf legale Weise kreativ zu werden. Mit einer ähnlichen Aktion lassen sich die elektrischen Verteilerkästen im Stadtgebiet verschönern, statt, wie jetzt, früher oder später verschandelt zu werden. In Abstimmung mit den Eigentümern können auch hier Kunst-Wettbewerbe veranstaltet werden. Angesprochen werden Schulen, Vereine oder einzelne Künstler (Drucksache 21/14658). Zu prüfen ist auch, ob mehrfarbig gestaltete Verteilerkästen grundsätzlich weniger oft mit Schmierereien versehen werden. Sie könnten dann entsprechend gefertigt werden.

Dazu der stadtentwicklungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht „Illegale Graffiti anzubringen ist strafbar und kein Kavaliersdelikt, wobei ein Großteil der Kritzeleien die Bezeichnung Graffiti nicht einmal verdient. Deren Entfernung, wenn sie denn überhaupt erfolgt, verursachen Kosten in Millionenhöhe. Andererseits sind Graffiti eine anerkannte Kunstform, die ansprechende Werke hervorbringen kann. Unsere Anträge beziehen sich auf echte Sprayer der Szene, führten zu einer Entkriminalisierung der selbigen und würde unserer Stadt in vielen Bereichen ein schöneres Gesicht geben als derzeit.“

Flüchtlinge/Asylbewerber in Hamburg dürfen „schwarz“ fahren

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Der Umgang mit Asylbewerbern/Asylanten und Flüchtlingen bei Fahrkartenkontrollen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) hat in den jüngsten Tagen für Schlagzeilen in den lokalen wie auch überregionalen Medien gesorgt. Eine politische Bewertung der „Augen-zu-Anweisung“ seitens der Geschäftsführung des HVV für Fahrkartenkontrolleure gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern soll hier nicht vorgenommen werden. Es bleibt jedoch festzustellen, dass die Sozialbehörde jedem Flüchtling monatlich ein Taschengeld von 149 Euro gewährt, davon sind 25,15 Euro in der Budgetberechnung für Fahrkarten zwecks Sicherstellung einer begrenzten Mobilität vorgesehen.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/49465/flüchtlinge-asylbewerber-in-hamburg-dürfen-„schwarz“-fahren.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Grüne wollen U4 in Richtung Harburg verlängern / Ehlebracht: „Warum erst jetzt?”

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Nach Jahren der Untätigkeit möchte die Fraktion der Grünen die Verlängerung der U4 in Richtung Harburg in die Wege leiten. Im Antrag heißt es: „Die Weiterführung der U-Bahn-Linie 4 zu den Elbbrücken eröffnet die ernsthafte Option für den vielfach erklärten Wunsch eines Sprungs über die Elbe – mit Zwischenhalt auf dem nördlichen Teil des Kleinen Grasbrooks.“

Dazu der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Detlef Ehlebracht:
 „Schade, dass die rot-grüne Regierung in einer essentiell wichtigen Verkehrsfrage so viele Jahre unnütz verstreichen lässt. Der vielbeschworene Sprung über die Elbe, macht selbstverständlich neue Verkehrswege notwendig, jetzt soll zumindest einer geprüft werden, der Schienenweg. Das predigt die AfD seit sie in der Bürgerschaft ist. Bei Berücksichtigung der üblichen Verzögerungen und Unentschlossenheit der Regierung, wird es wohl deutlich mehr als zehn Jahre dauern, bis die am stärksten genutzte S-Bahnlinie, die S3/S31, endlich auf einem ersten Teilstück entlastet wird – Steilshoop und Osdorf, die seit rund 50 Jahren auf eine Anbindung per S/U-Bahn warten, lassen grüßen!

E-Bike-Ladestationen ausbauen!

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Der Senat hat es sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil im Modal Split in den 2020er-Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es sinnvoll nicht nur unmittelbar Verkehrsmittel und Verkehrswege zu fördern. Es gilt auch, für bestehende Verkehrsmittel Einrichtungen anzubieten, die den Komfort oder die Praktikabilität steigern.
[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59822/e-bike-ladestationen-ausbauen-.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum Antrag →[/rescue_button]

Grüne Verbotspartei will Motorradfahrverbote durchsetzen

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Die AfD-Fraktion wendet sich entschieden gegen eine Bundesratsinitiative, nach der eine „wirksame Minderung und Kontrolle von Motorradlärm“ umgesetzt werden soll. Der unverhältnismäßige Kampf von Rot-Grün gegen motorisierte Fahrzeuge ohne E-Antrieb geht in die nächste Runde.

AfD-Fraktion will Flüchtlingscontainer für Wohnungssuchende öffnen / Ehlebracht: „Leerstehende Container sind reine Steuergeldverschwendung“

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Die Erstaufnahmen für Flüchtlinge in Hamburg leeren sich, fast 900 Container werden nicht mehr genutzt. Gleichzeitig wächst die Zahl der Wohnungssuchenden in Hamburg, die auf dem normalen Wohnungsmarkt kaum Fuß fassen können.
Um eine geänderte Folgenutzung zu ermöglichen, müsste das Baurecht auf Bundesebene geändert werden. Deshalb hat die AfD-Fraktion einen Antrag eingereicht, dass der rot-grüne Senat im Bundesrat auf eine Änderung des Baugesetzbuches hinwirkt (Drucksache 21/9446).

„Eine nutzlose Verordnung“ – § 17 BauNVO

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Der Artikel „Eine nutzlose Verordnung?“ aus dem „Deutschen Architektenblatt“ 02.15, Seite 35 fortfolgende, offenbart einen laxen Umgang mit Rechtsverordnungen.

In § 1 Absätze 5 und 6 BauGB werden die allgemeinen Abwägungsgrundsätze für Baupläne geregelt. Dabei handelt es sich um soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen. In Ergänzung dazu regelt die Baunutzungsverordnung gesetzliche Höchstwerte der Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ). § 17 Absatz 2 BauNVO ermöglicht ein Überschreiten aus städtebaulichen Gründen.

Der Artikel fordert, den § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ersatzlos aufzuheben. Die Abwägungsgrundsätze des § 1 Absätze 5 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) reichten aus und so würde die kommunale Planungshoheit gestärkt. Des Weiteren seien die vielen Nutzungskataloge der verschiedenen Gebietstypen lästig.

Die Baunutzungsverordnung regelt die Obergrenzen der baulichen Nutzung. Überschreitungen aus städtebaulichen Gründen sind möglich, sofern sie durch Umstände oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden. Insbesondere dürfen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Ob Überschreitungen aus städtebaulichen Gründen erforderlich sind, kann nur im Einzelfall aus dem Planungskonzept hervorgehen. Nach geltendem Recht gemäß § 17 Absatz 2 S. 1 BauNVO i.V.m. § 1 Absätze 5 und 6 Nummer 9 BauGB dürfen Obergrenzen grundsätzlich weiterhin nicht überschritten werden. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Überschreitung ist die Ausgleichspflicht. Die Folgen der Überschreitungen sind auszugleichen, sofern:

  • gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse beeinträchtigt werde;
  • sich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ergeben;
  • die Bedürfnisse des Verkehrs nicht befriedigt werden können;
  • öffentliche Belange entgegenstehen.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/49150/%e2%80%9eeine-nutzlose-verordnung%e2%80%9c-%e2%80%93-%c2%a7-17-baunvo.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

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