Dirk Nockemann zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Detlef Ehlebracht zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Lex AfD in der Hamburgischen Bürgerschaft | Olga Petersen AfD

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Die Altparteien haben in der Bürgerschaftssitzung vom 1. April einen interfraktionellen Antrag eingebracht, um die Geschäftsordnung zu ändern und die Anzahl der Bürgerschaftsvizepräsidenten auf vier zu mindern. Mit welcher Begründung? Offiziell, weil die FDP-Fraktion nicht mehr in der Bürgerschaft vertreten ist. Inoffiziell, um die AfD-Fraktion Hamburg auszugrenzen und uns einen Vizepräsidenten zu nehmen.

Offizielle Webseite: olga-petersen.de
Telegramm: https://t.me/OlgaPetersenAfDTG
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Marco Schulz zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Krzysztof Walczak zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Dr. Alexander Wolf zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.

Erwiderung zur Corona-Regierungserklärung von Dr. Alexander Wolf

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Die Rede zur Corona-Regierungserklärung des Fraktionsvorsitzenden Dr. Alexander Wolf zur zweiten Bürgerschaftssitzung.

Bürgerschaftspräsidentin Veit will Sitzungsgelder für Videokonferenzen / Walczak: „Politik muss Solidarität mit den Bürgern in dieser Krise zeigen“

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Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit, hat den Fraktionen in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie den Abgeordneten für die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen Sitzungsgelder in Höhe von 40 EUR auszahlen will. Frau Veit stützt sich hierbei auf eine zeitlich befristete „Auslegung“ des Abgeordnetengesetzes.
In einem Antwortschreiben an die Präsidentin hat die AfD-Fraktion dieses Ansinnen zurückgewiesen. Sitzungsgelder sind eine Aufwandsentschädigung, welche Abgeordnete für den erhöhten Mehraufwand, der Ihnen durch die Teilnahme an Sitzungen entsteht, kompensieren soll. Bei Video- und Telefonkonferenzen ist dieser aber gerade nicht vorhanden oder jedenfalls deutlich kleiner als bei Präsenzsitzungen.
Verwundert zeigt sich die AfD-Fraktion darüber, dass scheinbar alle anderen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit dieser Entscheidung der Bürgerschaftspräsidentin einverstanden sind. Die AfD fordert nun in einem Antrag generell eine Aussetzung aller Sitzungsgelder unabhängig davon, ob es sich um Präsenzsitzungen oder Videokonferenzen handelt (Drucksache 22/XX).

Dazu der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Krzysztof Walczak:
„Ich bin verwundert, dass in dieser schweren und unsicheren Zeit die Präsidentin ihre Energie darauf verwendet, mit Hilfe fragwürdiger Auslegungsentscheidungen die Versorgung der Abgeordneten mit Sitzungsgeldern sicherzustellen. Hundertausende von Arbeitnehmern und Unternehmen werden in Hamburg derzeit hohe wirtschaftliche Opfer abverlangt. Es ist ungerecht, wenn ein Teil der Bevölkerung aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden muss, während ein anderer, privilegierter Teil mit Abgeordnetenmandaten unvermindert seine Bezüge erhält.
Ich halte es für dringend geboten, dass wir ein erstes, wenn auch kleines, Signal an die Hamburger Bürger senden. Hiermit zeigen wir unsere Bereitschaft auch als Volksvertreter, auf einen Teil unserer Bezüge zu verzichten. Vergleichbare Diskussionen gibt es bereits im Bund und in anderen Ländern. Solidarität funktioniert insofern nicht nur über den Beschluss milliardenschwerer Hilfsprogramme, sondern auch durch eigenen Verzicht. Die Bürgerschaft kann jetzt gemeinsam beweisen, dass sie es mit der Bevölkerung in dieser Notlage ernst meint und unserem Antrag auf Aussetzung der Sitzungsgelder für das Jahr 2020 folgen.“

Bürgerschaft: Änderung der Geschäftsordnung verhindert AfD-Vizepräsidenten / Nockemann und Wolf: „Gravierende Missachtung der parlamentarischen Minderheitenrechte“

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Hamburg, 01.04.2020 – Auf der heutigen Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung vorgenommen. Diese sieht vor, die Anzahl der Bürgerschaftsvizepräsidenten auf vier zu begrenzen. In der Vergangenheit erhielt jede Fraktion Anspruch auf den Posten des Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde mit dem Ausscheiden der FDP in der neuen Legislatur und die geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Eingereicht wurde der interfraktionelle Antrag unter anderem von Linken und der CDU (Drucksache 22/50). Durch die neue Geschäftsordnung stellen nun im Ergebnis sämtliche Parteien, mit Ausnahme der AfD, einen Vizepräsidenten.

Dazu die Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf:
„Die unsägliche Politik der Ausgrenzung geht unvermindert weiter – und das, obwohl wir in der Vergangenheit einen Vizepräsidenten der Bürgerschaft gestellt haben. Dass uns dieses Recht nun durch einen willkürlichen Akt verwehrt wird, stellt eine gravierende Missachtung der parlamentarischen Minderheitenrechte dar. Angesichts einer satten Zweidrittelmehrheit von Rot-Grün sollten bei allen Demokraten alle Alarmsignale angehen bei einer derart skandalösen Schwächung einer Oppositionspartei.
Nicht die AfD beschädigt die Demokratie, sondern die geschlossene Einheitsfront, die sich mit unlauteren Methoden als ‚Demokratieverteidiger‘ verkauft. Unterstützung erhält sie dabei von der ehemals bürgerlichen CDU, die sich nicht zu schade ist – entgegen einem CDU-Parteitagsbeschluss – einen gemeinsamen Antrag mit der in Hamburg radikalen Linkspartei einzubringen. Um diesen unsäglichen Vorgängen Einhalt zu gebieten, werden wir alle parlamentarischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, um unsere Rechte durchzusetzen.“

AfD-Fraktion lädt Bürgerschaft zur Stärkung der Oppositionsrechte ein / Walczak: „Eine starke Demokratie braucht eine starke Opposition!“

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Die AfD-Fraktion fordert in zwei Anträgen eine Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Dadurch sollen die Rechte der Opposition gestärkt werden.
Seit der letzten Bürgerschaftswahl besitzen die voraussichtlichen Regierungsfraktionen aus SPD und Grünen mehr als 70 Prozent der Parlamentssitze. Die Opposition, die die Regierung laut Verfassung kontrollieren muss, schrumpft auf weniger als ein Drittel der Mandate.
Um die Demokratie zu stärken, will die AfD-Fraktion die Rechte der Opposition ausbauen. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass die Oppositionsfraktionen das Minderheitenrecht erhalten, einmal im Kalenderquartal eine Vorlage in die Ausschüsse auch ohne Zustimmung der Mehrheit überweisen zu können (Drucksache 22/18).

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