AfD-Fraktion Hamburg fordert, das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) wegen antidemokratischer, extremistischer und verfassungsfeindlicher Aktivitäten aus Staatsvertrag auszuschließen

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Die Unfähigkeit, islamistischen Kräften entschlossen entgegenzutreten, gehört in Hamburg leider zum politischen Alltag. Dies hatte der Senat zuletzt im Februar 2017 unter Beweis gestellt, als er auf die Hetze des Vorsitzenden einer DITIB-Moschee aus Wilhelmsburg nicht etwa mit Sanktionen, sondern lediglich mit Worten reagierte. Diesmal dürfte ihm eine solch lasche Haltung allerdings deutlich schwerer fallen. Beim IZH handelt es sich um eine Organisation, die nicht nur das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auch die Bundesregierung für hochgefährlich hält. In mehreren Drucksachen hat Berlin das IZH 2017 als „verfassungsfeindlich“, „antisemitisch“ und „islamistisch“ beschrieben. Der Vorwurf lautet, die iranische Revolution nach Deutschland exportieren und die freiheitliche demokratische Grundordnung umstoßen zu wollen.

Blaue Moschee aus Staatsvertrag ausschließen

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Im November 2011 hat der Senat einen Staatsvertrag mit den muslimischen Glaubensgemeinschaften der Hansestadt Hamburg geschlossen. Seine Unterzeichnung
erfolgte mit dem Verweis auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Wertegrundlangen, der
grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Geltung der Grundrechte, der Völkerverständigung und der Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen sowie der freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Verfassung des Gemeinwesens.

Dass der Staatsvertrag für das Islamische Zentrum Hamburg längst Makulatur ist, hat sich nun endgültig bestätigt.

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Bildnachweis: „Ralf Gosch/shutterstock

Nach linksextremistischen Ausschreitungen: Endlich auch Aussteigertelefon für Linksextremisten und Islamisten einführen!

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Die Fakten liegen seit langer Zeit auf dem Tisch: Linksextremismus ist kein „aufgebauschtes Problem“, wie zuletzt eindrucksvoll die Ausschreitungen im Zuge des G20-Gipfels in Hamburg gezeigt haben. Auch der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2016 weist eine deutlich höhere Anzahl von Straftaten im Bereich PMK-Links aus als im Bereich PMK-Rechts (705 zu 458). Dennoch steht der Aufwand, der im „Kampf gegen rechts“ betrieben wird in einem auffälligen Missverhältnis zu den Bemühungen, die im Kampf gegen Linksextremismus betrieben werden.
[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59233/nach-linksextremistischen-ausschreitungen-endlich-auch-aussteigertelefon-für-linksextremisten-und-islamisten-einführen-.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum Antrag →[/rescue_button]

Zur Erklärung des Innensenators Grote / Nockemann: „Der Senat muss endlich agieren!“

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Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Ein Toter und 7 Schwerverletzte durch die entsetzliche Terrortat eines der Innenbehörde bekannten Islamisten sind das verheerende Ergebnis der bisherigen Ausländerpolitik von CDU-Bundesregierung und SPD-Senat.
Hamburg ist schockiert, wieder einmal, nachdem der Senat erst beim G20-Gipfel total versagte. Wie kann es eigentlich sein, dass der Senat über Jahre dem Treiben der Islamisten nur zusieht und Jahr für Jahr nur konstatiert, dass die Zahl der Islamisten auf nunmehr über 800 Personen in Hamburg zugenommen hat. Wieso können sich Islamisten frei in der Stadt bewegen?

Islamistischer Anschlag in Hamburg / Nockemann: „Politik versagt, Bürger leiden“

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Ein Attentäter stach am Freitag in Hamburg-Barmbek mehrere Menschen in einem Supermarkt nieder. Ein 50-Jähriger starb, sieben weitere Menschen wurden verletzt. Der Täter wurde festgenommen.
Der Attentäter war den Behörden als Islamist bekannt. Es handelt sich um einen abgelehnten, staatenlosen, palästinensischen Asylbewerber, der aus den Arabischen Emiraten stammt. Er war ausreisepflichtig und befand sich im Ausreiseverfahren. Er konnte aber nicht abgeschoben werden, da er keine gültigen Papiere besaß.

Das Erdogan-Referendum erfordert Neuorientierung

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Jörn Kruse spricht am 26. April 2017 über das Ergebnis des Erdogan-Referendums.

Gegen die Vollverschleierung im öffentlichen Raum

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Jörn Kruse spricht am 29. März 2017 über das von der AfD-Fraktion geforderte Gesetz für ein Verbot der islamischen Vollverschleierung im öffentlichen Raum.

GESETZ GEGEN VOLLVERSCHLEIERUNG IM ÖFFENTLICHEN RAUM

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Die öffentliche Debatte über eine Vollverschleierung in erster Linie muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit ist seit geraumer Zeit aktuell. Dies zeigt nicht zuletzt eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die das Verbot einer Vollverschleierung in bestimmten Bereichen vorsieht. Eine große Mehrheit der Deutschen ist für ein Verbot der Vollverschleierung, weswegen aus demokratischer Sicht auch Handlungsbedarf besteht. Der politische Wille ist also vorhanden. Auch wenn die tatsächlichen Fallzahlen, in denen vollverschleierte Personen in der Öffentlichkeit zu sehen sind, trotz steigender Tendenz, gegenwärtig noch gering sind, handelt es sich bei der Angelegenheit um eine grundsätzliche Frage, wie wir in Deutschland zusammenleben wollen und wie sich Begegnungen von Menschen, gerade auch aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Prägungen, zukünftig und dauerhaft gestalten sollen.

Insofern ist auch das Motiv der Gesetzesvorlage der Bundesregierung richtig, jedoch geht sie nicht weit genug. Einer hier beantragten weitergehenden Regelung, welche die Vollverschleierung insgesamt im öffentlichen Raum zu untersagen beabsichtigt, steht insbesondere nicht das Grundrecht der Religionsfreiheit entgegen, wie es von Gegnern einer weitreichenden Regelung angeführt wird. Insofern besteht neben dem politischen Willen des Souveräns auch die rechtliche Möglichkeit.

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Bildnachweis: Behind every succesfull woman! von Neil Moralee. Lizenziert unter: CC BY-NC-ND 2.0

Vertrag mit DITIB aussetzen

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Jörn Kruse spricht am 1. Februar 2017 über den AfD-Antrag, den Staatsvertrag mit DITIB aufzukündigen.

Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58015/schächtungen-in-hamburg-–-erteilte-ausnahmegenehmigungen-nach-§-4a-absatz-2-nummer-2-tierschg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

 

 

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