Der Hamburger Senat will gemeinsam mit den Ländern Berlin und Thüringen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, der das Werbeverbot für Abtreibungen kippt.
Bundesweit in die Schlagzeilen geriet jüngst eine Gießener Ärztin, da sie auf ihrer Netzseite Werbung für Schwangerschaftsabbruch machte und aufgrund des § 219a StGB hierfür verurteilt wurde.
Die rot-rot-grünen Befürworter einer Abschaffung des § 219a StGB behaupten, dass die Vorschrift Ärzte kriminalisiere, auch wenn sie nur über die von ihnen angebotene Leistung Auskunft gäben. Das ist mitnichten der Fall: Wörtlich heißt es in der Vorschrift, dass bestraft wird, wer „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ entsprechende Leistungen anbietet.